Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ?
#4

Moin zusammen,
der Abstand kann auch größer als 3,5 m sein, es muß bei Überschreiten allerdings besondere Vorsorge getroffen werden, z.B. Begleitperson oder ähnliches. In der Profi wurde mal ein Kamerasystem dafür vorgestellt. Ich selbst habe es mal mit zwei Spiegeln probiert. Diese müssen schon recht groß sein.
Werden die normalen Fahrscheinwerfer verdeckt, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Die Breite von 3 m ohne Sondergenehmigung gilt nur für die Land- und Forstwirtschaft. Und natürlich ist darauf zu achten, dass bei verdeckten Kennzeichen Wiederholungskennzeichen an den Geräten notwendig sind
Gruß Dirk
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Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von Kramer714AS - 25.04.2016, 07:04
RE: Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von MauMog - 25.04.2016, 08:23
RE: Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von Unitrac1000 - 25.04.2016, 17:50
RE: Frontmähwerk - Sondergenehmigung erforderlich ? - von dsm - 29.04.2016, 22:30

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