Moin zusammen,
nun darf ich mal mein berufliches Wissen einbringen.
Vorbestraft ist man, wenn man vom Gericht zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde bzw. einen Strafbefehl akzeptiert hat. Ein Bußgeld, wie es bei Ordnungswidrigkeiten verhängt wird, ist keine Geldstrafe.
Wer innerorts 25 km/h ohne weitere Fehlleistungen zu schnell fährt (und erwischt wird), erwirbt dann einen Punkt für 95 € (Bußgeld). Damit ist die Person nicht vorbestraft. Es kann allerdings sein, dass aufgrund besonderer Umstände (Fahrweise, Zebrastreifen usw.) auch noch Straftatbestände (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ...) in Betracht gezogen werden. Dann kommt, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, i.d.R. ein Strafbefehl oder ein Urteil. Wenn dieses Urteil dann von einer Geld- oder Freiheitsstrafe spricht, dann ist die Person vorbestraft.
Alle Klarheiten beseitigt?
Gruß Dirk
nun darf ich mal mein berufliches Wissen einbringen.
Vorbestraft ist man, wenn man vom Gericht zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde bzw. einen Strafbefehl akzeptiert hat. Ein Bußgeld, wie es bei Ordnungswidrigkeiten verhängt wird, ist keine Geldstrafe.
Wer innerorts 25 km/h ohne weitere Fehlleistungen zu schnell fährt (und erwischt wird), erwirbt dann einen Punkt für 95 € (Bußgeld). Damit ist die Person nicht vorbestraft. Es kann allerdings sein, dass aufgrund besonderer Umstände (Fahrweise, Zebrastreifen usw.) auch noch Straftatbestände (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ...) in Betracht gezogen werden. Dann kommt, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, i.d.R. ein Strafbefehl oder ein Urteil. Wenn dieses Urteil dann von einer Geld- oder Freiheitsstrafe spricht, dann ist die Person vorbestraft.
Alle Klarheiten beseitigt?
Gruß Dirk