Hallo an alle,
zunächst mal möchte ich nochmal klarstellen, dass es sich hier um das Thema Fahrerlaunis L und T dreht und nicht um das grüne Kennzeichen.
Mir scheint es, als würden gerade die Themen ein bisschen vermischt, was auch zum Teil zu Missverständnissen führt/führen kann.
Hallo Wolli,
bei einer einfachen Kontrolle und Fahren ohne Führerschein (was immerhin Punkte gibt und ein hohes Bußgeld) mag das nicht beim Richter landen.
Wie das aber aussieht, wenn man in einen Unfall verwickelt ist, kann man sich dann aber ja vorstellen. Da steht dann nicht nur Fahren ohne Führerschein im Raum...
Gilt das für die Leerfahrten auch für Privatpersonen und auch für die Fahrerlaubnis?
Mir scheint das eher auf das grüne Kennzeichen und lof-Betriebe bezogen zu sein?
Mir wäre das nicht bekannt, dass man das als Privatmann dürfte. Schließlich steht als Voraussetzung zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Klasse L oder T, dass diese "(...) für solche Zwecke eingesetzt werden" (Quelle: http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen...en-lt.html)
Letzteres wäre nach meinem Ermessen bei einem Privatmann nicht gegeben, bei Leerfahrten genauso wenig wie bei allem anderen auch.
Ich darf ja auch keinen Lkw fahren, nur weil er gerade in die Werkstatt muss.
Es mag ja sein, dass man auch ein Jahr lang jeden Tag mit 100 zuviel auf der Autobahn ins Geschäft kommt, ohne erwischt zu werden. Irgendwann ist dann aber immer das erste Mal...
Spätestens bei einem Unfall erwischen sie einen...
Die Argumentation erschließt sich mir nicht so ganz.
Was ich auch nochmal schreiben wollte: Dieses Thema sollte eigentlich als Hinweis auf die Petition dienen.
Der hier inzwischen praktizierte Informationsaustausch ist ja auch sinnvoll und kann ja auch gerne weitergeführt werden.
Im Sinne der Petition gibt es bezüglich der Diskussion nur zwei Sichtweisen: Dafür und dagegen.
Würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen würdet, wer es nicht für sinnvoll erachtet, hat natürlich sein gutes Recht, nicht daran teilzunehmen.
zunächst mal möchte ich nochmal klarstellen, dass es sich hier um das Thema Fahrerlaunis L und T dreht und nicht um das grüne Kennzeichen.
Mir scheint es, als würden gerade die Themen ein bisschen vermischt, was auch zum Teil zu Missverständnissen führt/führen kann.
Hallo Wolli,
bei einer einfachen Kontrolle und Fahren ohne Führerschein (was immerhin Punkte gibt und ein hohes Bußgeld) mag das nicht beim Richter landen.
Wie das aber aussieht, wenn man in einen Unfall verwickelt ist, kann man sich dann aber ja vorstellen. Da steht dann nicht nur Fahren ohne Führerschein im Raum...
Gilt das für die Leerfahrten auch für Privatpersonen und auch für die Fahrerlaubnis?
Mir scheint das eher auf das grüne Kennzeichen und lof-Betriebe bezogen zu sein?
Mir wäre das nicht bekannt, dass man das als Privatmann dürfte. Schließlich steht als Voraussetzung zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Klasse L oder T, dass diese "(...) für solche Zwecke eingesetzt werden" (Quelle: http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen...en-lt.html)
Letzteres wäre nach meinem Ermessen bei einem Privatmann nicht gegeben, bei Leerfahrten genauso wenig wie bei allem anderen auch.
Ich darf ja auch keinen Lkw fahren, nur weil er gerade in die Werkstatt muss.
Es mag ja sein, dass man auch ein Jahr lang jeden Tag mit 100 zuviel auf der Autobahn ins Geschäft kommt, ohne erwischt zu werden. Irgendwann ist dann aber immer das erste Mal...
Spätestens bei einem Unfall erwischen sie einen...
Die Argumentation erschließt sich mir nicht so ganz.
Was ich auch nochmal schreiben wollte: Dieses Thema sollte eigentlich als Hinweis auf die Petition dienen.
Der hier inzwischen praktizierte Informationsaustausch ist ja auch sinnvoll und kann ja auch gerne weitergeführt werden.
Im Sinne der Petition gibt es bezüglich der Diskussion nur zwei Sichtweisen: Dafür und dagegen.
Würde mich freuen, wenn ihr mich unterstützen würdet, wer es nicht für sinnvoll erachtet, hat natürlich sein gutes Recht, nicht daran teilzunehmen.
Viele Grüße
Tobias