12.07.2016, 21:30
Mir ging es bei den Leerfahrten darum, dass eine Leerfahrt kein Grund für einen Anfangsverdacht darstellt.
Eine Leerfahrt kann immer einen gewerblichen Hintergrund oder einen lof Hintergrund haben oder einfach nur eine Probefahrt wegen erfolgter Reparaturen sein. Im Zweifel hat einen Leerfahrt somit einen LoF Zusammenhang. Der Anfangsverdacht einer Verkehrsstraftat ist damit nicht gegeben. Für einen Polizisten gibt es somit keine handhabe. (Gehen wir bei dem Beispiel mal davon aus, dass Klasse T vorhanden ist)
Es ist auch erstmal egal wer das Fahrzeug führt im Sinne eines erlernten Berufes. Der Erwerb von Führerscheinklassen ist ja nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt (Jeder bekommt mit der Klasse B die Klasse L dazu geschenkt). Der Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert schließlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Wie du an deinen Beispielen schon merkst, ist das Problem das fehlende Wissen der Polizisten (das sind keine ausgebildeten Juristen), bzw. einfach deren Willkür.
Es ist egal welche Gesetze wir haben, wenn sich die Exekutive daran nicht hält. Außerdem gehen deine Beispiele jetzt aber wirklich am Thema vorbei.
Eine Leerfahrt kann immer einen gewerblichen Hintergrund oder einen lof Hintergrund haben oder einfach nur eine Probefahrt wegen erfolgter Reparaturen sein. Im Zweifel hat einen Leerfahrt somit einen LoF Zusammenhang. Der Anfangsverdacht einer Verkehrsstraftat ist damit nicht gegeben. Für einen Polizisten gibt es somit keine handhabe. (Gehen wir bei dem Beispiel mal davon aus, dass Klasse T vorhanden ist)
Es ist auch erstmal egal wer das Fahrzeug führt im Sinne eines erlernten Berufes. Der Erwerb von Führerscheinklassen ist ja nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt (Jeder bekommt mit der Klasse B die Klasse L dazu geschenkt). Der Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert schließlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
(12.07.2016, 21:08)tricotrac schrieb: Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette. Das Verfahren wurde eingestellt.
Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, auch das Verfahren wurde eingestellt.
Wie du an deinen Beispielen schon merkst, ist das Problem das fehlende Wissen der Polizisten (das sind keine ausgebildeten Juristen), bzw. einfach deren Willkür.
Es ist egal welche Gesetze wir haben, wenn sich die Exekutive daran nicht hält. Außerdem gehen deine Beispiele jetzt aber wirklich am Thema vorbei.