Hallo Reinhard ,
Bist du Jurist ?
Entgegen deiner Meinung halte ich den Transport unschädlich bezüglich der Steuerbefreiung des Zugfahrzeuges.
Der Transport endet in landwirtschaftlichen Betrieb und es handelt sich um ein landwirschaftliches Bedarfsgut .
Ich habe trotz ausgiebiger Suche nirgends eine Definition des Begriffes " landwirtschaftliche Bedarfsgüter " gefunden . ... Und da der Pkw in diesem Augenblick dazu dient die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes aufrecht zu erhalten und zu verbessern ist es ein landwirtschaftliches Bedarfgut .
Ob es sich lohnt für 52€ einen großen Aufwand zu betreiben Ist natürlich eine berechtigte Frage. Trotzdem würde ich eine Stellungnahme mit der oben genannten Argumentation abgeben . Der Zoll hat lediglich einen Steuerbescheid über den geringsten möglichen Zeitraum zugestellt . Von einer Steuerhinterziehung kann ich da nichts herauslesen, da müsste ja zwangsweise ermittelt werden ....und selbst wenn es nur eine Steuerverkürzung wäre ...wo ist das Bußgeld ?
Gut das ist meine Meinung zu dem Fall und ich behaupte nicht dass sie besser oder schlechter ist als deine.
Beste Ralph
https://www.lfst-rlp.de/uploads/tx_ofdpr...aftStG.pdf
Bist du Jurist ?
Entgegen deiner Meinung halte ich den Transport unschädlich bezüglich der Steuerbefreiung des Zugfahrzeuges.
Der Transport endet in landwirtschaftlichen Betrieb und es handelt sich um ein landwirschaftliches Bedarfsgut .
Ich habe trotz ausgiebiger Suche nirgends eine Definition des Begriffes " landwirtschaftliche Bedarfsgüter " gefunden . ... Und da der Pkw in diesem Augenblick dazu dient die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebes aufrecht zu erhalten und zu verbessern ist es ein landwirtschaftliches Bedarfgut .
Ob es sich lohnt für 52€ einen großen Aufwand zu betreiben Ist natürlich eine berechtigte Frage. Trotzdem würde ich eine Stellungnahme mit der oben genannten Argumentation abgeben . Der Zoll hat lediglich einen Steuerbescheid über den geringsten möglichen Zeitraum zugestellt . Von einer Steuerhinterziehung kann ich da nichts herauslesen, da müsste ja zwangsweise ermittelt werden ....und selbst wenn es nur eine Steuerverkürzung wäre ...wo ist das Bußgeld ?
Gut das ist meine Meinung zu dem Fall und ich behaupte nicht dass sie besser oder schlechter ist als deine.
Beste Ralph
https://www.lfst-rlp.de/uploads/tx_ofdpr...aftStG.pdf