06.04.2019, 22:48
Hallo Hans,
das verstehe ich jetzt nicht. Habe dir doch im November 2018 die gesamte Werksmitteilung mit Einbauanleitung und TÜV- Gutachten per e-Mail geschickt. Das sollte doch für die Eintragung reichen?
Bei mir war das kein Problem.
Gruß Meik
das verstehe ich jetzt nicht. Habe dir doch im November 2018 die gesamte Werksmitteilung mit Einbauanleitung und TÜV- Gutachten per e-Mail geschickt. Das sollte doch für die Eintragung reichen?
Bei mir war das kein Problem.
Gruß Meik
Meik
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