10.06.2019, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2019, 18:58 von Thesen Matthias.)
Hallo Thorsten
Das die Anlage ausgebaut werden muß ist mir ebenfalls neu. Ich habe ein paar Kunden die ihre Trac´s aus
Frankreich haben, dort sind die Anlagen erlaubt. Aber ausgebaut oder stillgelegt hat keiner die Hydr. An-
hängerbremse. Betreiben darfst Du diese Bremsanlage wohl in Deutschland nicht, aber anders rum mal eine blöde
Frage: wer hat hier eine solche Bremsanlage am Anhänger. Bei uns sind doch Druckluftanlagen stand der Dinge.
Und das finde ich auch gut so, vor allem wenn es sich um eine Zweileiteranlage handelt. Die Einleiter ist
zum Glück fast ganz verschwunden, da ist sogar die Hydraulische Bremsanlage noch sicherer als diese
Ausführung, wenn man mal ehrlich ist (nicht nachfüllen bei mehreren Bremsungen, Luftverlust bei abgestelltem
Fahrzeug mit Feststellbremse usw.). Da sind hier bei uns schon einige Unfälle passiert, ich selbst hab schon mal
auf einem Schlepper gesessen der so abging, ich hatte an dem Tag einen guten Schutzengel.
Und Frage diesen kompetenten Herrn, ob er schon mal eine solche Anlage hier in Deutschland an einem Anhänger gesehen hat.
In unserer Region hat auf jeden Fall noch kein TÜV Mensch den Ausbau gefordert. Andersrum habe ich allerdings schon einige
Einleiteranlagen stillgelegt bei einer Reparatur weil die heute auch kaum noch gebraucht werden. Das hat bisher auch
niemand gestört.
Ich würde mir da auch mal eine zweite Meinung von einem anderen Prüfer einholen, eine ABE für hier bei uns
wird es wohl nicht geben, das ist mir auch nicht bekannt das jemand die hier schon mal bekommen hat.
Vor ca 30 Jahren haben die Prüfer sich eher dran gestört wenn etwas nicht ausgetragen wurde. Heute wird eigendlich
nur das geprüft was Du anschließen kannst, das muß auch intakt sein, wenn es dann betrieben werden darf.
Dies beziehe ich vor allem auf die Einleiterbremsanlagen. Normalerweise müßte das entfernen des Kupplungskopfes
reichen.
Gruss aus dem Heckenland, Matthias
Das die Anlage ausgebaut werden muß ist mir ebenfalls neu. Ich habe ein paar Kunden die ihre Trac´s aus
Frankreich haben, dort sind die Anlagen erlaubt. Aber ausgebaut oder stillgelegt hat keiner die Hydr. An-
hängerbremse. Betreiben darfst Du diese Bremsanlage wohl in Deutschland nicht, aber anders rum mal eine blöde
Frage: wer hat hier eine solche Bremsanlage am Anhänger. Bei uns sind doch Druckluftanlagen stand der Dinge.
Und das finde ich auch gut so, vor allem wenn es sich um eine Zweileiteranlage handelt. Die Einleiter ist
zum Glück fast ganz verschwunden, da ist sogar die Hydraulische Bremsanlage noch sicherer als diese
Ausführung, wenn man mal ehrlich ist (nicht nachfüllen bei mehreren Bremsungen, Luftverlust bei abgestelltem
Fahrzeug mit Feststellbremse usw.). Da sind hier bei uns schon einige Unfälle passiert, ich selbst hab schon mal
auf einem Schlepper gesessen der so abging, ich hatte an dem Tag einen guten Schutzengel.
Und Frage diesen kompetenten Herrn, ob er schon mal eine solche Anlage hier in Deutschland an einem Anhänger gesehen hat.
In unserer Region hat auf jeden Fall noch kein TÜV Mensch den Ausbau gefordert. Andersrum habe ich allerdings schon einige
Einleiteranlagen stillgelegt bei einer Reparatur weil die heute auch kaum noch gebraucht werden. Das hat bisher auch
niemand gestört.
Ich würde mir da auch mal eine zweite Meinung von einem anderen Prüfer einholen, eine ABE für hier bei uns
wird es wohl nicht geben, das ist mir auch nicht bekannt das jemand die hier schon mal bekommen hat.
Vor ca 30 Jahren haben die Prüfer sich eher dran gestört wenn etwas nicht ausgetragen wurde. Heute wird eigendlich
nur das geprüft was Du anschließen kannst, das muß auch intakt sein, wenn es dann betrieben werden darf.
Dies beziehe ich vor allem auf die Einleiterbremsanlagen. Normalerweise müßte das entfernen des Kupplungskopfes
reichen.
Gruss aus dem Heckenland, Matthias