22.11.2020, 19:52
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Nur mal so zum Nachdenken.
Wenn mit so einem Gefährt (oder ähnlichen Basteleien, ohne Betriebserlaubnis, ohne Zulassung etc.) ein Unfall auf öffentlicher Straße passiert und der Staatsanwalt ermittelt, ist "Polen offen", mit Sicherheit!
Ich sehe hier etliche Verstöße, die am Ende in einem solchen Fall dazu geführt hätten, dass jeglicher Versicherungsschutz flöten gewesen wäre. Ermittlungen mit z.B. Todesfolgen entwickeln ihre ganz eigene Dynamik. Würde Gülle bei einem solchen Unfall in Gewässer laufen, greift auch keine Betriebshaftpflicht etc. In einem oben beschriebenen Ernstfall gäbe es viele schlaflose Nächte, die sich dann aber nicht mehr um die Konstruktion als solches drehen würden.
Sorry, aber ich glaube das kommt der Realität sehr nahe.
Es soll sich keiner auf dem Schlips getreten fühlen, aber zum kritischen Nachdenken sollte es anregen.
VG
Jürgen
Nur mal so zum Nachdenken.
Wenn mit so einem Gefährt (oder ähnlichen Basteleien, ohne Betriebserlaubnis, ohne Zulassung etc.) ein Unfall auf öffentlicher Straße passiert und der Staatsanwalt ermittelt, ist "Polen offen", mit Sicherheit!
Ich sehe hier etliche Verstöße, die am Ende in einem solchen Fall dazu geführt hätten, dass jeglicher Versicherungsschutz flöten gewesen wäre. Ermittlungen mit z.B. Todesfolgen entwickeln ihre ganz eigene Dynamik. Würde Gülle bei einem solchen Unfall in Gewässer laufen, greift auch keine Betriebshaftpflicht etc. In einem oben beschriebenen Ernstfall gäbe es viele schlaflose Nächte, die sich dann aber nicht mehr um die Konstruktion als solches drehen würden.
Sorry, aber ich glaube das kommt der Realität sehr nahe.
Es soll sich keiner auf dem Schlips getreten fühlen, aber zum kritischen Nachdenken sollte es anregen.
VG
Jürgen