31.12.2020, 16:36
moin,
ich war im Sommer mit meinem Bruns 2-Seitenkipper beim TÜV vorstellig und habe jetzt ein "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 STVZO", konnte damit den Anhänger zulassen und habe auch Zulassungsbescheinigung I + II bei der Zulassung erhalten.
Typenschild war am Anhänger noch vorhanden und die Fahrgestellnummer hatte ich im Vorwege nach Rücksprache mit dem Prüfer an der geforderten Stelle eingeschlagen
guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Heiko
ich war im Sommer mit meinem Bruns 2-Seitenkipper beim TÜV vorstellig und habe jetzt ein "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem. § 21 STVZO", konnte damit den Anhänger zulassen und habe auch Zulassungsbescheinigung I + II bei der Zulassung erhalten.
Typenschild war am Anhänger noch vorhanden und die Fahrgestellnummer hatte ich im Vorwege nach Rücksprache mit dem Prüfer an der geforderten Stelle eingeschlagen
guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß Heiko