(15.04.2021, 07:27)salchen schrieb: Wenn ich ein Reifen eines Hersteller drauf ziehe, welche eine breitere Felge vorschreibt, dann kommt das spätestens beim Gutachter nach Unfall raus. Sicher nicht bei einer Verkehrskontrolle.
Moin Salchen,
Darf ich das Wort spätestens gegen frühestens tauschen?
@ alle, dann hat das System ja riesig große Fehler weil der "richtige" Weg garnicht durchsetzbar ist und in der Praxis niemanden interessiert!
Nichtmals die Prüforganisationen...
Habt ihr schonmal bei einem Reifen den ihr neu gekauft habt ein Daten-, oder Typenblatt dazu bekommen oder einen sonstigen Hinweis auf freigegebene Felgenbreiten?
Ich rede jetzt nicht davon sich selbst irgendwo in Eigenregie zu informieren.
Weil in der Praxis sieht das doch so aus:
Bauer Jupp hat 20 Jahre Rad/Reifenkombi von meinetwegen 600/65 R34 auf 15x34 Felge gefahren.
Diese sind nun glatt, porös und haben Flankenrisse. Er schaut auf die Reifengröße, schreibt die sich ab da er sowieso nicht im Thema ist und sich die wilden Zahlen garnicht merken kann.
Dann ruft er bei seinem Landmaschinenhändler oder auch Reifenservice an und ordert nach durchgabe der Reifengröße neue Reifen...
Diese werden dann montiert, und wenn alles gut läuft hat er die nächste Konfrontation mit dieser Angabe in 20 Jahren...
Keine Verkehrskontrolle und auch kein TÜV Prüfer wird ihn in Zukunft damit aufhalten, da es ja rechtens in den Fahrzeugpapieren so eingetragen ist.
Und das meine ich...
Auch habe ich in meinem ersten Hinweis ja nichts anderes geschrieben, als das Daimler als Fahrzeughersteller eben diese Rad/Reifenkombination zur Eintragung freigibt.
Gruß Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!