23.12.2021, 00:30
Hallo Hartmut,
die Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO ist schon so ein Ding für sich. Wir haben vor einem Jahr einen Weycor Radlader (AR 480, wohl mit langer Schwinge und Zusatzgewichten in 40km/h ausführung zugelassen ( 6,5 to schwer), ist schon sportlich. Mit 20 braucht man gar nichts und mit 40 alles mögliche vom behördlichen Führungszeugnis bis zum Gutachten und zusätzlicher Versicherung. Und was ist der Grund in der Ausnahmegenehmigung steht dann: 1. Die Abdeckungen der Vorderräder sind nicht ausreichend wirksam 2. die Kabinentüren sind hinten angeschlagen, 3. die Sicht nach vorne kann durch Anbaugeräte eingeschränkt sein. Also alles Dinge die bei fast jedem Schlepper auch drin stehen, aber Schaufellader brauchen das halt Grundsätzlich.....
Gruß Robert
die Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO ist schon so ein Ding für sich. Wir haben vor einem Jahr einen Weycor Radlader (AR 480, wohl mit langer Schwinge und Zusatzgewichten in 40km/h ausführung zugelassen ( 6,5 to schwer), ist schon sportlich. Mit 20 braucht man gar nichts und mit 40 alles mögliche vom behördlichen Führungszeugnis bis zum Gutachten und zusätzlicher Versicherung. Und was ist der Grund in der Ausnahmegenehmigung steht dann: 1. Die Abdeckungen der Vorderräder sind nicht ausreichend wirksam 2. die Kabinentüren sind hinten angeschlagen, 3. die Sicht nach vorne kann durch Anbaugeräte eingeschränkt sein. Also alles Dinge die bei fast jedem Schlepper auch drin stehen, aber Schaufellader brauchen das halt Grundsätzlich.....
Gruß Robert
MB-Trac 65/70 Bj 1976 MB Trac 1000 BJ 1989