17.09.2004, 08:43
Wenn die Reparatur mangelhaft war oder der begründete Verdacht darauf besteht, dann sollte man mal bei der Handwerkskammer des Reparatur-Betriebes nachfragen, die haben normalerweise Schiedstellen. In jedem Fall muß ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden, bevor die Reparatur erneut durchgeführt wird, um den Sachstand ( Fehler) später auch beweisen zu können.
und tschüss
Helmut