17.12.2007, 12:30
Hallo,
aus Deinem Schreiben geht ja nicht hervor, ob Du den 800er von Privat oder von einem Händler gekauft hast. Ich denke, daß Du beim Kauf von einem Händler auf alle Fälle ein Rückgaberecht oder Gewährleistungsanspruch hättest. Meiner Meinung die absolut gleiche Situation wie beim Kauf eines PKW vom Händler.
Und wenn Du den Traktor von Privat gekauft hast, ist es für mich glatter Betrug.
Ich würde dem zeigen, wo es langgeht.
Ich denke ein Rechtsanwalt lohnt auf jeden Fall.
Gruß
Hans
Hallo nochmal,
im Marktforum hast Du geschrieben, daß er Dir beim Kauf zugesichert hat, daß er nur etwa 1 liter Öl braucht.
Wenn Du jemanden dabei hattest, das also jemand bezeugen kann, ist er bereits bratfertig.
Grúß
Hans
aus Deinem Schreiben geht ja nicht hervor, ob Du den 800er von Privat oder von einem Händler gekauft hast. Ich denke, daß Du beim Kauf von einem Händler auf alle Fälle ein Rückgaberecht oder Gewährleistungsanspruch hättest. Meiner Meinung die absolut gleiche Situation wie beim Kauf eines PKW vom Händler.
Und wenn Du den Traktor von Privat gekauft hast, ist es für mich glatter Betrug.
Ich würde dem zeigen, wo es langgeht.
Ich denke ein Rechtsanwalt lohnt auf jeden Fall.
Gruß
Hans
Hallo nochmal,
im Marktforum hast Du geschrieben, daß er Dir beim Kauf zugesichert hat, daß er nur etwa 1 liter Öl braucht.
Wenn Du jemanden dabei hattest, das also jemand bezeugen kann, ist er bereits bratfertig.
Grúß
Hans