26.05.2008, 13:00
also mein senf dazu:
bin auch nicht der typ der gleich das volles programm auftischt, aber manuel ist in diesem moment voll im recht... der kauf ist bindend, das wird bei der preis-vorschlage-funktion auch 2 mal angezeigt... man kann es nicht übersehen....
allerdings kann man bei ebay au schonmal unüberlegt zuschlagen...
aber dann würde ich freundlichst mit begründung meinen stand vorbringen, aber dessen emails sind ja mehr wie kurz und unfreundlich in der bittstellung....
also ich würde ihm eine entschädigung zahlen lassen... rund 20 % kann man hier durchaus verlangen....
aber als luxemburger, welcher über eine deutsche plattform an einen österreicher verkauft, da weiß ich nicht, in welchem vertretbaren rahmen da sein recht durchsetzen kann...
übrigens muss man bei einem geplatzen kauf keine ebaygebühren zahlen....
bin auch nicht der typ der gleich das volles programm auftischt, aber manuel ist in diesem moment voll im recht... der kauf ist bindend, das wird bei der preis-vorschlage-funktion auch 2 mal angezeigt... man kann es nicht übersehen....
allerdings kann man bei ebay au schonmal unüberlegt zuschlagen...
aber dann würde ich freundlichst mit begründung meinen stand vorbringen, aber dessen emails sind ja mehr wie kurz und unfreundlich in der bittstellung....
also ich würde ihm eine entschädigung zahlen lassen... rund 20 % kann man hier durchaus verlangen....
aber als luxemburger, welcher über eine deutsche plattform an einen österreicher verkauft, da weiß ich nicht, in welchem vertretbaren rahmen da sein recht durchsetzen kann...
übrigens muss man bei einem geplatzen kauf keine ebaygebühren zahlen....
Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!