04.06.2008, 19:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2008, 20:00 von aNiederbayer.)
Mollis schrieb:Servus
Stimmt es das ein Anhänger der vor 1960 Gebaut wurde keine Betriebserlaubnis braucht und dann der Fahrer für den zustand des Anhängers verandwortlich ist?
Hallo Mollis,
das hat uns der Jan bereits erläutert
jan schrieb:Alle Anhänger die nach 1960 hergestellt wurden benötigen eine Betriebserlaubnis.daraus schließe ich, dass Anhänger vor 1960 keine ABE brauchen, richtig?
Außerdem steht es ja in einem Forum bereits erklärt, von welchem DU mir den Link geschickt hast (Link ins Landtreff-Forum)
Gruß, Martin
65/70 (74); 800 (75); 1000 (89); 1300 (80); 1300 (85); 1500 (86); 1600 turbo (91)