EDIT: Achtung: Dieser Beitrag ist seit 17.8.05 nicht mehr aktuell! Siehe weiter unten!
Hallo Buwe,
was Marcus schrieb, ist absolut zutreffend - allerdings mit dem Zusatz: NOCH! Der "Wegstreckenzähler", genau wie der Betriebsstundenzähler ist bis jetzt kein Dokument, das hinsichtlich Wertfeststellung des Fahrzeuges amtlich einklagbar wäre. Das ist schon daran zu erkennen, dass diese nicht verplombt sind. (Ausnahme: Fahrtschreiber, das hat aber andere Gründe.) Wie Marcus schrieb: Kilometer laut Tacho oder Betriebsstunden laut BS-Zähler ist eine gern gewählte Formulierung der Händler - ohne jeden Wert und Nutzen...
Es gibt außerdem noch jede Menge Fahrzeuge mit fünfstelligem Tacho oder vierstelligem Betriebsstundenzähler. Die überdrehen ja in der Regel im Laufe eines Lebens, wie sollte das dann rechtlich behandelt werden?
Die EU ist aber dran, das zu ändern - wobei ich mir nur schwer vorstellen kann, was das effektiv bewirken soll, denn um den manipulierten Tacho einzuklagen, muss man es erst einmal feststellen können und von unsereins hat keiner das "große Investigationsbesteck" dabei...
Grüße
Holger
Hallo Buwe,
was Marcus schrieb, ist absolut zutreffend - allerdings mit dem Zusatz: NOCH! Der "Wegstreckenzähler", genau wie der Betriebsstundenzähler ist bis jetzt kein Dokument, das hinsichtlich Wertfeststellung des Fahrzeuges amtlich einklagbar wäre. Das ist schon daran zu erkennen, dass diese nicht verplombt sind. (Ausnahme: Fahrtschreiber, das hat aber andere Gründe.) Wie Marcus schrieb: Kilometer laut Tacho oder Betriebsstunden laut BS-Zähler ist eine gern gewählte Formulierung der Händler - ohne jeden Wert und Nutzen...
Es gibt außerdem noch jede Menge Fahrzeuge mit fünfstelligem Tacho oder vierstelligem Betriebsstundenzähler. Die überdrehen ja in der Regel im Laufe eines Lebens, wie sollte das dann rechtlich behandelt werden?
Die EU ist aber dran, das zu ändern - wobei ich mir nur schwer vorstellen kann, was das effektiv bewirken soll, denn um den manipulierten Tacho einzuklagen, muss man es erst einmal feststellen können und von unsereins hat keiner das "große Investigationsbesteck" dabei...
Grüße
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...