Servus,
ich denke ganz so einfach kommt der Kollege aus der Sache nicht raus. Sofern Du eine Auftragsbestätigung hast muss er auch liefern. Sonst kannst Du Schadensersatz von ihm verlangen, zum Beispiel woanders bestellen wenn er nicht liefern und von ihm die Bezahlung der Lieferung verlangen (nach Mahnung, Fristsetzung etc.)...
Gruß
Andreas
ich denke ganz so einfach kommt der Kollege aus der Sache nicht raus. Sofern Du eine Auftragsbestätigung hast muss er auch liefern. Sonst kannst Du Schadensersatz von ihm verlangen, zum Beispiel woanders bestellen wenn er nicht liefern und von ihm die Bezahlung der Lieferung verlangen (nach Mahnung, Fristsetzung etc.)...
Gruß
Andreas
U1400, U1500 --> die Arbeit geht nicht aus!