14.07.2009, 22:50
Hallo,
Ich persönlich werde niemals wieder an meinen Trac Rundumleuchten anbauen . Ich hatte 2 Discoleuchten auf meinen Trac gebaut. Soweit so gut, aber ca. 2 Monate später wurde ich deswegen angehalten von den Sheriff´s. Ich hatte da einen Schwader dran und war der Meinung, das es mit Discobeleuchtung etwas besser für andere Verkehrsteilnehmer wäre. Na ja, die Sheriff´s fragten, ob denn die Leuchten eingetragen wären... das waren die natürlich nicht. Also bin ich 3 tage später mal zum TÜV gefahren und wollte dieses mal eben nachholen. Der TÜV fragte mich dann nach einer Ausnahmegenehmigung ( was ist das denn ?? ) Okay, Nun brauchte ich also eine Ausnahmegenehmigung. Dachte mir, das kann ja nicht so schwer sein. diese Genehmigung gibt es auf dem Regierungspräsidium. Also ab nach hause, Telefon und los. Nach langen geblubere am Telefon dann die nachricht, das ich keine Genehmigung bekomme. Ein Landwirtschaftliches Fahrzeug darf bis 3,00 Meter breite ja auf den Straßen fahren und das ist nicht besonders Kennzeichnungspflichtig, und somit gibt es auch keine Genehmigung. Das habe ich auch irgendwo hier dann nochmals schriftlich bekommen. Ich fragte den Kerl dann, wie das denn bei allen anderen Bauern wäre, die ja schon vom Werk aus so nen Licht aufn Dach haben. Da sagte er mir wirklich, das die garantiert auch alle keine Genehmigung dafür haben. Das wollte ich dann nicht glauben und beim nächsten besuch meines Bekannten dann mal in die Papiere Sämtlicher Schlepper geschaut, wo diese Discoleuchten drauf waren. Die sind echt nicht eingetragen. Ich mußte dann den Trac bei der Zulassungsstelle vor führen, wo der Onkel sogar geschaut hatte, ob denn der Schalter auch ausgebaut wurde.
Verstehen tu ich das nicht wirklich aber ich muß auch nicht alles verstehen. Für mich hat sich das Thema erledigt. Ich hoffe nur, das wirklich mal was richtiges Passiert. Dann war es bestimmt der Böse mit seinem Traktor.
MFG
Moni und Thomas
Ich persönlich werde niemals wieder an meinen Trac Rundumleuchten anbauen . Ich hatte 2 Discoleuchten auf meinen Trac gebaut. Soweit so gut, aber ca. 2 Monate später wurde ich deswegen angehalten von den Sheriff´s. Ich hatte da einen Schwader dran und war der Meinung, das es mit Discobeleuchtung etwas besser für andere Verkehrsteilnehmer wäre. Na ja, die Sheriff´s fragten, ob denn die Leuchten eingetragen wären... das waren die natürlich nicht. Also bin ich 3 tage später mal zum TÜV gefahren und wollte dieses mal eben nachholen. Der TÜV fragte mich dann nach einer Ausnahmegenehmigung ( was ist das denn ?? ) Okay, Nun brauchte ich also eine Ausnahmegenehmigung. Dachte mir, das kann ja nicht so schwer sein. diese Genehmigung gibt es auf dem Regierungspräsidium. Also ab nach hause, Telefon und los. Nach langen geblubere am Telefon dann die nachricht, das ich keine Genehmigung bekomme. Ein Landwirtschaftliches Fahrzeug darf bis 3,00 Meter breite ja auf den Straßen fahren und das ist nicht besonders Kennzeichnungspflichtig, und somit gibt es auch keine Genehmigung. Das habe ich auch irgendwo hier dann nochmals schriftlich bekommen. Ich fragte den Kerl dann, wie das denn bei allen anderen Bauern wäre, die ja schon vom Werk aus so nen Licht aufn Dach haben. Da sagte er mir wirklich, das die garantiert auch alle keine Genehmigung dafür haben. Das wollte ich dann nicht glauben und beim nächsten besuch meines Bekannten dann mal in die Papiere Sämtlicher Schlepper geschaut, wo diese Discoleuchten drauf waren. Die sind echt nicht eingetragen. Ich mußte dann den Trac bei der Zulassungsstelle vor führen, wo der Onkel sogar geschaut hatte, ob denn der Schalter auch ausgebaut wurde.
Verstehen tu ich das nicht wirklich aber ich muß auch nicht alles verstehen. Für mich hat sich das Thema erledigt. Ich hoffe nur, das wirklich mal was richtiges Passiert. Dann war es bestimmt der Böse mit seinem Traktor.
MFG
Moni und Thomas
800 er Mittelschalter, 86 PS LKW Motor, mega fette Breitreifen 19.5 LR 24