30.08.2009, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2009, 00:34 von MB Trac for life.)
(29.08.2009, 20:44)wolli schrieb: Servus Klaus,
ein drittel Überstand ist erlaubt, solange die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
Keine Macht den TÜVlern!
Gruß
Wolfgang
Na dann müsste das Doch hinhauen... sind ja nur 14 cm die überstehen
Viel glück nächstes mal beim TÜV dürfte aber nix sagen
Gruß Matthias
P.S. Gut Nacht falls ihr schon schlafen geht
MB Trac, ein leben lang!!