13.11.2009, 01:35
Hallo liebe Papas,
off topic:
ich lese hier öfters: Fahre am Samstag zur Agri, weil der Sohn noch Schule hat.....
Es gibt immer die Möglichkeit sich durch den Klassenlehrer oder ggf. durch ein Mitglied der Schulleitung beurlauben zu lassen für einen Tag.
In Hessen darf z.B. der Klassenlehrer einen Schüler maximal 2 Tage pro Schuljahr aus persönlichen Gründen vom Unterricht frei stellen. Braucht einer mehr Tage, muss es über den Schulleiter laufen.
Azubis müssen für solche "Schultage" zusätzlich Urlaub im Betrieb nehmen.
Ich hoffe da ein wenig geholfen zu haben.
Gruß Jan
off topic:
ich lese hier öfters: Fahre am Samstag zur Agri, weil der Sohn noch Schule hat.....
Es gibt immer die Möglichkeit sich durch den Klassenlehrer oder ggf. durch ein Mitglied der Schulleitung beurlauben zu lassen für einen Tag.
In Hessen darf z.B. der Klassenlehrer einen Schüler maximal 2 Tage pro Schuljahr aus persönlichen Gründen vom Unterricht frei stellen. Braucht einer mehr Tage, muss es über den Schulleiter laufen.
Azubis müssen für solche "Schultage" zusätzlich Urlaub im Betrieb nehmen.
Ich hoffe da ein wenig geholfen zu haben.
Gruß Jan