25.11.2009, 19:31
Dazu muss ich jetzt auch kurz eine Anekdote erzählen:
Ich bin letztes Jahr mitm Lexion 560 aufgehalten worden. Ich habe schon gemerkt, dass mich ein Polizeiauto längere Zeit verfolgt, habe mit jedoch nichts dabei gedacht. Plötzlich wurde ich überholt, Blaulicht und Kelle brachten mich dann zum halten.
Da ich weder Führerschein, Fahrzeugpapiere und Ausnahmegenehmigung für die Breite (2fache Ausführung: einmal vom Freistaat Bayern, einmal vom Landkreis) dabei hatte, wurden mir erstmal 10 Euro abgenommen. (Die ich übrigens auch nicht dabei hatte, aber egal..)
Anschließend wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Straßen verschmutzt hätte (Obwohl ich meinen Mähdrescher grundsätzlich beim Verlassen des Feldes vom sgröbsten Staub befreie), mit der Konsequenz dass ich dann Schrägförderer, Schneidwerk, Hinterachse sofort säubern musste, da ich sonst "eine Gefährdung im Straßenverkehr darstelle."
Dann entflammte nochmal eine Diskussion über die Breite der Maschine. Der Polizist sagt: Sie wissen ja das landwirtschaftliche Geräte nicht breiter als 3m sein dürfen!"
Bei mir ging sofort ein Licht auf, da ja mein 560 3,5m breit ist und ich nicht belegen konnte, dass die 3,5m zulässig sind, antwortete ich mit "Ja, der hat knapp unter 3m, so 2,98m!"
Darauf stellt sich doch der Polizist vor den Mähdrescher, macht 3 große Schritte und sagt: "Das glaub ich Ihnen".
Ich hatte echt Probleme mir dann das Lachen zu verkneifen.
Schließlich dufte ich dann weiterfahren...kam 20 Min zu spät zum nächsten Kunden.....musste den ganzen Papierkram auf die Dienststelle bringen und meine 10 Euro zahlen.
Prinzipiell sollte man heute schon darauf achten dass alles seine Richtigkeit hat (insbesondere Bremsen und Beleuchtung bei Anhängern), aber diese Aktion war meines Erachtens echt überzogen.
Ich bin letztes Jahr mitm Lexion 560 aufgehalten worden. Ich habe schon gemerkt, dass mich ein Polizeiauto längere Zeit verfolgt, habe mit jedoch nichts dabei gedacht. Plötzlich wurde ich überholt, Blaulicht und Kelle brachten mich dann zum halten.
Da ich weder Führerschein, Fahrzeugpapiere und Ausnahmegenehmigung für die Breite (2fache Ausführung: einmal vom Freistaat Bayern, einmal vom Landkreis) dabei hatte, wurden mir erstmal 10 Euro abgenommen. (Die ich übrigens auch nicht dabei hatte, aber egal..)
Anschließend wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Straßen verschmutzt hätte (Obwohl ich meinen Mähdrescher grundsätzlich beim Verlassen des Feldes vom sgröbsten Staub befreie), mit der Konsequenz dass ich dann Schrägförderer, Schneidwerk, Hinterachse sofort säubern musste, da ich sonst "eine Gefährdung im Straßenverkehr darstelle."
Dann entflammte nochmal eine Diskussion über die Breite der Maschine. Der Polizist sagt: Sie wissen ja das landwirtschaftliche Geräte nicht breiter als 3m sein dürfen!"
Bei mir ging sofort ein Licht auf, da ja mein 560 3,5m breit ist und ich nicht belegen konnte, dass die 3,5m zulässig sind, antwortete ich mit "Ja, der hat knapp unter 3m, so 2,98m!"
Darauf stellt sich doch der Polizist vor den Mähdrescher, macht 3 große Schritte und sagt: "Das glaub ich Ihnen".
Ich hatte echt Probleme mir dann das Lachen zu verkneifen.
Schließlich dufte ich dann weiterfahren...kam 20 Min zu spät zum nächsten Kunden.....musste den ganzen Papierkram auf die Dienststelle bringen und meine 10 Euro zahlen.
Prinzipiell sollte man heute schon darauf achten dass alles seine Richtigkeit hat (insbesondere Bremsen und Beleuchtung bei Anhängern), aber diese Aktion war meines Erachtens echt überzogen.
Grüße aus der Holledau
Michael