Servus
Unsere Landjugend fährt auch jedes jahr in 4-5 Faschingsumzügen mit!
Uns wird das von denn Veranstaltern vorgegeben:
-Der Fahrer muss 18 Jahre alt sein und den entsprechenden Führerschein für das Fahrzeug (Gespann) besitzen.
-Er darf nicht betrunken sein.
-Tüv Abnahme für Anhänger und aufbauten muss jährlich gemacht werden fals gefordert.
-Fahrzeuge müssen Versichert sein also die Normalle Fahrzeugversicherung.
Wir bekamen immer anordnungen von denn Veranstaltern bei einem sogar 10 Seiten Als wir uns das dann durchgelesen hatten musten wir feststellen das es ein Auszug des Köllnerfasching war.
Hier die seite im merkblatt stehen unser auflagen die wir erfüllen müssen!
http://www.eg-halla.de/index.php?option=com_content&view=article&id=57&Itemid=80
http://www.eg-halla.de/images/stories/Fa...202010.doc
Unsere Landjugend fährt auch jedes jahr in 4-5 Faschingsumzügen mit!
Uns wird das von denn Veranstaltern vorgegeben:
-Der Fahrer muss 18 Jahre alt sein und den entsprechenden Führerschein für das Fahrzeug (Gespann) besitzen.
-Er darf nicht betrunken sein.
-Tüv Abnahme für Anhänger und aufbauten muss jährlich gemacht werden fals gefordert.
-Fahrzeuge müssen Versichert sein also die Normalle Fahrzeugversicherung.
Wir bekamen immer anordnungen von denn Veranstaltern bei einem sogar 10 Seiten Als wir uns das dann durchgelesen hatten musten wir feststellen das es ein Auszug des Köllnerfasching war.
Hier die seite im merkblatt stehen unser auflagen die wir erfüllen müssen!
http://www.eg-halla.de/index.php?option=com_content&view=article&id=57&Itemid=80
http://www.eg-halla.de/images/stories/Fa...202010.doc
Gruß Markus