17.01.2010, 20:23
Hallo,
ich denke, das zu schleppende Fahrzeug ist wenn am "Haken" automatisch über das Zugfahrzeug versichert. Abgeschleppt in diesem Sinne darfst du nur wenn du liegen bleibst. Ein Abschleppen von "a" nach "b" ist mit der Stange oder Seil nicht zulässig.
g Haggy
ich denke, das zu schleppende Fahrzeug ist wenn am "Haken" automatisch über das Zugfahrzeug versichert. Abgeschleppt in diesem Sinne darfst du nur wenn du liegen bleibst. Ein Abschleppen von "a" nach "b" ist mit der Stange oder Seil nicht zulässig.
g Haggy
Grüße aus dem Nordschwarzwald,
Haggy
turbo 900
Steht der Fendt hinterm Knick und zittert, hat er einen Trac gewittert