17.01.2010, 20:53
hallo
also du darfst das auto nicht abschleppen, wenn es nicht zugelassen ist.
man darf mit einem fahrzeug das nicht zugelassen ist nur zum tüv oder zur zulassungsstelle fahren....
du musst jedoch schon einen versicherungsschutz haben.....
......du könnes also behaupten dass du gerade auf dem weg zum nächsten tüv warst und dir die karre da liegen geblieben ist......
was jedoch nicht zu emfehlen ist... da es eine lüge ist...
frag doch den autohändler deines vertrauens , ob er mit dir das auto mit roternummer überführen will....
mfg
also du darfst das auto nicht abschleppen, wenn es nicht zugelassen ist.
man darf mit einem fahrzeug das nicht zugelassen ist nur zum tüv oder zur zulassungsstelle fahren....
du musst jedoch schon einen versicherungsschutz haben.....
......du könnes also behaupten dass du gerade auf dem weg zum nächsten tüv warst und dir die karre da liegen geblieben ist......
was jedoch nicht zu emfehlen ist... da es eine lüge ist...
frag doch den autohändler deines vertrauens , ob er mit dir das auto mit roternummer überführen will....
mfg