17.01.2010, 21:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.01.2010, 21:07 von Christoph MB700.)
Servus,
es gibt schleppen und es gibt abschleppen.
Abschleppen: Liegengebliebenes Fahrzeug von der Straße weg zur nächsten
Werkstatt, Schrottplatz, nach Hause
Dies darf jeder Privatmann und der hinten drin sitzt braucht
nicht mal nen Führerschein für das abzuschleppende Fzg.
Er muss nur fähig sein das Fzg. zu bedienen.
Schleppen: Hierzu muss eine Schlepperlaubnis vorliegen und was weiß ich
wie viele Vorgaben müssen eingehalten werden.....
Hierbei braucht das Abgeschleppte Fzg. nicht mal Zugelassen
zu sein, es muss nur Verkehrssicher sein.
Hab grad nochmal nachgelesen. Der geschleppte braucht bei beidem keine Fahrerlaubnis.
Der schleppende nur die für das Kfz. das er fährt beim schleppen benötigte.
Ich hoffe ich erzähl keinen Blödsinn. Falls etwas nicht stimmt, bitte korrigiert mich.
Mfg Christoph
es gibt schleppen und es gibt abschleppen.
Abschleppen: Liegengebliebenes Fahrzeug von der Straße weg zur nächsten
Werkstatt, Schrottplatz, nach Hause
Dies darf jeder Privatmann und der hinten drin sitzt braucht
nicht mal nen Führerschein für das abzuschleppende Fzg.
Er muss nur fähig sein das Fzg. zu bedienen.
Schleppen: Hierzu muss eine Schlepperlaubnis vorliegen und was weiß ich
wie viele Vorgaben müssen eingehalten werden.....
Hierbei braucht das Abgeschleppte Fzg. nicht mal Zugelassen
zu sein, es muss nur Verkehrssicher sein.
Hab grad nochmal nachgelesen. Der geschleppte braucht bei beidem keine Fahrerlaubnis.
Der schleppende nur die für das Kfz. das er fährt beim schleppen benötigte.
Ich hoffe ich erzähl keinen Blödsinn. Falls etwas nicht stimmt, bitte korrigiert mich.
Mfg Christoph
MB Trac, do geht was!