Abschleppen von Fahrzeugen - Darf ich das?
#10

Moin Sven,

mit dem Thema Schleppen/Abschleppen hast du eine Frage aus einer der größten Dunkelzonen der StVO bzw. StVZO gezogen. Das geschleppte Fzg wird mal als Anhänger eingestuft, dann wieder nicht...

Man kann viele Sachen richtig machen, aber auch einige elementare Dinge falsch machen, was kostenspielige Konsequenzen hätte.

Zu deiner Frage in Kurzform:

Es handelt sich um einen Schleppvorgang, der vom Straßenverkehrsamt genehmigt werden muss.
Ein Schleppvorgang kann auch nur nach Genehmigung legal sein.
Der Geschleppte braucht eine für das Fahrzeug benötigte Fahrerlaubnis (lt Vorschrift der StVZO, aber kein Verstoß nach dem "Führerscheinrecht")

Wenn ein illegaler Schleppvorgang durchgeführt wird, dann bekommen beide Fahrer einen über...
Fahrer braucht dann Klasse BE oder C1E (je nach dem), alles muss zugelassen sein (d.h., das abgeschleppte Fzg wird wie ein Anhänger im rechtlichen Sinne behandelt -> Versicherung, Steuern, usw.). Der geschleppte Fahrer braucht einen Führerschein (in diesem Fall würde er ohne eine Straftat begehen) und und und...

Mein Rat:

Autotrailer leihen und auf der sicheren Seite sein...

@ Michl

Ein Anhänger, der sich während der Fahrt selbständig macht, ist nach wie vor vom ziehenden Fzg versichert. Anders wäre es, wenn er abgestellt wäre und sich dann selbständig macht..

Gruß


Sascha
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