Abschleppen von Fahrzeugen - Darf ich das?
#11

Hallo Sascha,


bei Thema Anhänger hast du wohl Recht. Der hat aber auch ein eigenes Kennzeichen und ist damit versichert.

Ich schrieb:
Zitat:Versicherungstechnisch gäbe es nur ein Problem, wenn sich das gezogene Fahrzeug selbstständig macht und gleichzeitig selbst keinen Versicherungsschutz besitzt.

Und das ist so, und zwar nur in dem angesprochenem Fall, wenn das gezogene etwas nicht versichert ist, jedoch versicherungspflichtig gewesen wäre.

Und das ist bei einem Auto nun mal der Fall.

Es gilt jedoch nicht in der 25 km/h Grauzone für landwirtschaftliche Anhänger.

Bei allem anderen (PKW-Anhänger, geschlepptes Auto, ...) gibts in diesem Fall krasse Probleme.

Mußt Du nicht glauben, ist aber so. Wers trotzdem nicht glaubt, kanns gerne im Selbstversuch ausprobieren.


Grüße

Michl

Mb trac - was besseres gibts nicht
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