Servus Michl,
Zitat von Michl:
Hatte vor kurzer Zeit einen Unfall und hier die Antwort von meinem Anwalt:
Solange das gezogene Fahrzeug verbunden mit der Zugmaschine ist oder gelöst von der Zugmaschine noch rollt greift die Versicherung der Zugmaschine.
Bei "gezogene Fahrzeuge" die sich gelöst haben und zum Stillstand kommen greift die Versicherung des gezogenen Fahrzeugs wenn ein Verkehrsteilnehmer auffährt. Hast du hier kein Versicherungsschutz kannst du den Schaden selber zahlen. Rechne dir selber aus was das dann kosten kann.
g Haggy
Zitat von Michl:
Zitat:Versicherungstechnisch gäbe es nur ein Problem, wenn sich das gezogene Fahrzeug selbstständig macht und gleichzeitig selbst keinen Versicherungsschutz besitzt.
Hatte vor kurzer Zeit einen Unfall und hier die Antwort von meinem Anwalt:
Solange das gezogene Fahrzeug verbunden mit der Zugmaschine ist oder gelöst von der Zugmaschine noch rollt greift die Versicherung der Zugmaschine.
Bei "gezogene Fahrzeuge" die sich gelöst haben und zum Stillstand kommen greift die Versicherung des gezogenen Fahrzeugs wenn ein Verkehrsteilnehmer auffährt. Hast du hier kein Versicherungsschutz kannst du den Schaden selber zahlen. Rechne dir selber aus was das dann kosten kann.
g Haggy
Grüße aus dem Nordschwarzwald,
Haggy
turbo 900
Steht der Fendt hinterm Knick und zittert, hat er einen Trac gewittert