21.01.2010, 23:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010, 23:26 von Hobbyfahrer.)
Hallo Hermann.
Wenn du die Rundumleuchte einsetzen möchtest muss diese (ganz offiziell) im Fahrzeugschein (Schlepper und Anbaugerät) eingetragen sein. Ansonsten ist der Einsatz eine Grauzone...
Habe mal gelesen, dass in bestimmten Bundesländern das Begleitfahrzeug einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine (z. B. Häcksler) mit einer funktionsfähigen Rundumleuchte ausgestattet sein muss. Sprich, wenn du mit deinem Abfahrgespann auf einer öffentlichen Straße hinter dem Häcksler oder Drescher fährst.
Soviel zur Theorie...die Praxis kennt ja jeder selbst!
Gruß Thomas
Wenn du die Rundumleuchte einsetzen möchtest muss diese (ganz offiziell) im Fahrzeugschein (Schlepper und Anbaugerät) eingetragen sein. Ansonsten ist der Einsatz eine Grauzone...
Habe mal gelesen, dass in bestimmten Bundesländern das Begleitfahrzeug einer Selbstfahrenden Arbeitsmaschine (z. B. Häcksler) mit einer funktionsfähigen Rundumleuchte ausgestattet sein muss. Sprich, wenn du mit deinem Abfahrgespann auf einer öffentlichen Straße hinter dem Häcksler oder Drescher fährst.
Soviel zur Theorie...die Praxis kennt ja jeder selbst!
Gruß Thomas
"Leidenschaft für Landwirtschaft"