Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen?
#8

Hallo,
grundsätzlich nur zulässig mit Ausnahmegenehmigung durch die Behörde !

Der Einsatz von gelbem Blinklicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt.

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Nicht jeder darf ohne weiteres gelbe Kennleuchten im Straßenverkehr benutzen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in § 52 (4), wer diese benutzen darf:

Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat !

Also so ohne weiteres nicht zulässig !

Es ist aber grundsätzlich besser eine gelbe Rundumleuchte zu verwenden, auch wenn diese unzulässig ist, da man dadurch auf jedenfall besser für die anderen wahrgenommen wird. Auch so können Unfälle vermieden werden !

Dies soll kein Freibrief sein und ist auch nicht zulässig!
Wenn schon die Rundumleuchte nutzen, dann bitte sparsam damit umgehen !

Viele Grüße an alle !
Michael
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Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von marcopolo638 - 21.01.2010, 22:35
RE: orangener discoblizer am/aufm dach - von MB Trac for life - 21.01.2010, 22:43
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von Hobbyfahrer - 21.01.2010, 23:24
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von Mb-trac-Fendt - 21.01.2010, 23:35
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von gixxer77 - 21.01.2010, 23:37
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von Cliffde - 21.01.2010, 23:45
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von Mercedes-Benno - 23.01.2010, 01:37
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von Mile - 23.01.2010, 14:50
RE: Rundumleuchte am MBtrac wann einsetzen? - von Manuel - 23.01.2010, 15:55

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