Was darf man mit einem Landwirtschaftlichen Anhänger fahren?
#1

Moin,

kann mir jemand sagen, wo ich die schriftliche Niederlassung finde, dass ich mit einem Getreideanhänger bestimmte Güter (z.B. Glas, Klärschlamm, usw.) nicht fahren darf?


Und eine zweite Frage hätte ich auch noch:

Weiß jemand eventuell eine anständige (und vor allen Dingen günstige) Möglichkeit, ein Loch (ca. 10x10cm) in der Frontschürze (Kunststoff) eines Pkw zu flicken? Da ist mir ein Hase durchgegangen.

Man kann Löcher im Blech ja mit so Art Fasermatten ausgleichen und dann kommt da Kunstharz drüber oder so. Die Schürze muss nicht wie neu sein, aber das Loch soll gerne zu. Hat jemand einen Tipp?


Gruß


Sascha
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