07.03.2010, 14:08
(07.03.2010, 13:26)Hans_Maulwurf schrieb: HalloDies ist soweit richtig. Um dies noch etwas weiter zu vertiefen, dürfen diese Sattelauflieger nur an Zugmaschinen verwendet werden, welche dann mit 40tonnen versteuert sind. Also die zGM des Sattelaufliegers(22t) mit der zGM der Zugmaschine(18t) addiert.
mit den Sattelauflieger ist es glaub ich so das wenn zwei Anhänger(Auflieger) im Wechsel von einer Zugmaschine eingesetzt werden. Zum Beispiel einmal Tankauflieger und einmal Schubbodenauflieger werden je nach Bedarf an einer Zugmaschine gewechselt.
Es kann aber auch sein das der LKW im Kombiverkehr läuft. Zum Beispiel nur von Firmengeländen zu Containerbahnhöfen/Häfen.
Grüße Hans
Wie es jedoch mit der Versicherung aussieht weis ich jetzt nicht mehr ganz genau, ob die dies auch vollkommen auf die Zugmaschine übertragen werden kann?
Ansonsten wenn schwarze Nummernschilder am Auflieger sind, ist die Zugmaschine mit 18 und der Auflieger mit 22tonnen getrennt versteuert, was im Wechselbetrieb ja keinen Sinn ergibt, da ja immer einer von mind. 2Aufliegern steht.
Gruß Johannes L.