25.03.2010, 10:15
Hallo,
offiziell heißt der Vorwurf (Bußgeldkatalog): Sie führten das Kfz., obwohl Teile (in diesem Fall der Frontlader) über dessen Umriss hervorragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten.
Egal ob mit oder ohne Anbauteil ist jegliche Art der Gefährdung durch das Anheben des Frontladers zu umgehen, also vermeidbar. Es geht hierbei um die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, nicht um die eigene Gefährdung mit dem Argument, dass die Straßenlage des Schleppers mit herunter gelassenem Frontlader besser/sicherer ist. Bei der Argumentation würde man sich wahrscheinlich anhören müssen, dass man diese Gefahr durch Verminderung der Geschwindigkeit erreichen kann. Also Vorsicht mit den Argumenten, Verstöße wegen unangepasster Geschwindigkeit sind in der Regel erheblich teurer als der Verstoß mit dem Frontlader!
In Zahlen bedeutet das: 20 Euro, falls der Frontlader bei der Fahrt unten ist (wenn sich jemand 'dran stört)
MfG
Jens
offiziell heißt der Vorwurf (Bußgeldkatalog): Sie führten das Kfz., obwohl Teile (in diesem Fall der Frontlader) über dessen Umriss hervorragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten.
Egal ob mit oder ohne Anbauteil ist jegliche Art der Gefährdung durch das Anheben des Frontladers zu umgehen, also vermeidbar. Es geht hierbei um die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, nicht um die eigene Gefährdung mit dem Argument, dass die Straßenlage des Schleppers mit herunter gelassenem Frontlader besser/sicherer ist. Bei der Argumentation würde man sich wahrscheinlich anhören müssen, dass man diese Gefahr durch Verminderung der Geschwindigkeit erreichen kann. Also Vorsicht mit den Argumenten, Verstöße wegen unangepasster Geschwindigkeit sind in der Regel erheblich teurer als der Verstoß mit dem Frontlader!
In Zahlen bedeutet das: 20 Euro, falls der Frontlader bei der Fahrt unten ist (wenn sich jemand 'dran stört)
MfG
Jens
MB Trac 800, Baujahr 1976 (H-Zulassung)