01.04.2010, 17:04
Hallo Frontladerfahrer,
Zufälligerweise bin ich Heute auf der Arbeit beschäftigt gewesen mit der Verkehrssicherheit (Abdeckung von Scheibensechen bei Schlitzgeräte). Ich hab deswegen nachgelesen das in Holland, ab 1 Mai 2009 das folgende gesetzlich geändert ist:
Frontlader, Frontmähwerke, aber auch z.B. Pflüge sind ab oben genannte Termin auswechselbare Werkzeuge, und kein Ladung mehr. Ladung darf bei Strassenfahrzeuge nicht mehr als 3,5 m. vor das Lenkradmitte ausstehen, und nicht mehr als 5m hinter der Hinterachse. Werkzeuge dürfen das aber.
Wie das in Deutschland gesetzlich festgestellt ist, weis ich aber nicht.
Groeten,
Benno
Zufälligerweise bin ich Heute auf der Arbeit beschäftigt gewesen mit der Verkehrssicherheit (Abdeckung von Scheibensechen bei Schlitzgeräte). Ich hab deswegen nachgelesen das in Holland, ab 1 Mai 2009 das folgende gesetzlich geändert ist:
Frontlader, Frontmähwerke, aber auch z.B. Pflüge sind ab oben genannte Termin auswechselbare Werkzeuge, und kein Ladung mehr. Ladung darf bei Strassenfahrzeuge nicht mehr als 3,5 m. vor das Lenkradmitte ausstehen, und nicht mehr als 5m hinter der Hinterachse. Werkzeuge dürfen das aber.
Wie das in Deutschland gesetzlich festgestellt ist, weis ich aber nicht.
Groeten,
Benno
Ein fleissige Bauer ist edler als ein fauler Edelmann...