12.04.2010, 13:19
Hallo Jens,
das Fahren von Hängern mit lof-Folgekennzeichnung ist NICHT an das Zugfahrzeug oder dessen Zulassungsform, sondern ausschließlich an die NUTZUNG gekoppelt!
Das heißt, wenn mit einem Fahrzeug mit schwarzer Nummer eine lof Tätigkeit durchgeführt wird, ist ein zulassungefreier Hänger mit grünem Folgekennzeichen zulässig.
Die Einschränkung ist natürlich dann gegeben, wenn man mit diesem Hänger privaten Kram transportiert. Selbst Brennholz für den Eigenbedarf zählt nicht unter lof, wenn man keinen lof-Berieb hat.
Fährst Du aber einen Einsatz für den Landwirt um die Ecke , ist das zulässig.
FG
Holger
das Fahren von Hängern mit lof-Folgekennzeichnung ist NICHT an das Zugfahrzeug oder dessen Zulassungsform, sondern ausschließlich an die NUTZUNG gekoppelt!
Das heißt, wenn mit einem Fahrzeug mit schwarzer Nummer eine lof Tätigkeit durchgeführt wird, ist ein zulassungefreier Hänger mit grünem Folgekennzeichen zulässig.
Die Einschränkung ist natürlich dann gegeben, wenn man mit diesem Hänger privaten Kram transportiert. Selbst Brennholz für den Eigenbedarf zählt nicht unter lof, wenn man keinen lof-Berieb hat.
Fährst Du aber einen Einsatz für den Landwirt um die Ecke , ist das zulässig.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...