12.04.2010, 13:48
Soweit ich weiß, soll das nicht mehr so eng gesehen werden wem das transportierte Gut gehört. D.h. z.B. auch, dass man mit dem T-Führerschein jetzt wieder Weizen fahren darf, auch wenn man es schon ab Hof verkauft hat und auf dem Weg zum Lagerhaus schon einer Firma gehört. Es ist nur noch wichtig, dass es sich um ein landwirtschaftliches (oder forstwirtschaftliches) Gut handelt.