(12.04.2010, 12:48)Jens aus Hessen schrieb: Hallo,
die erste Nutzungseinschränkung hast du bei schwarzen Kennzeichen aber auch ganz schnell. Da ist es vorbei mal eben schnell ein Anhänger dran und mit mit max. 25km/h und Folgekennzeichen zu fahren. Diese Reglung gilt nur für lof Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen muß der Hänger zugelassen sein und gültigen TÜV haben.
Das befahren von Forst oder landwirtschaftlichen Wegen ist dann normalerweise auch verboten. Natürlich gibt es bei Fahrzeugen mit grüner Nummer auch Einschränkungen.
Aber benutze mal die " Suche " dieses Thema wurde meines Wissens schon gründlich behandelt.
schöne Grüße aus Hessen Jens
Hallo,
wieso darf ich an einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen, für den Steuer gezahlt wird, im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit keinen zulassungsfreien Anhänger bis 25km/h anhängen ?
Leuchtet mir absolut nicht ein !
Vielleicht weiß hier einer etwas dazu !
Viele Grüße
Michael