24.09.2010, 20:58
Hallo Sebastian,
den 4. Gang der großen Gruppe (8. Gang) sperren und Du bist im legalen Bereich. Für den Rest kannst Du von Daimler eine Freigabe zur Eintragung bekommen.
Die Gesamtuntersetzung ist etwas höher, als beim 406, deshalb erreichst Du trotz der erheblich größeren Reifenumfänge auch "nur" etwa 75km/h im 8. Gang, was aus mehreren Gründen lebensgefährlich und von der rechtlichen Seite keine Kleinigkeit ist. Nix OWI, sondern richtige Straftat. Im Fall der Fälle interessiert sich also nicht die Ordnungsbehörde, sondern der Staatsanwalt für Dein Fahrzeug, bei dem zur Zeit keine Betriebserlaubnis existiert. Das schreibe ich jetzt nicht, um den Zeigefinger zu erheben oder Dir den Spaß zu verderben, sondern aus Sorge um das, was aus sowas werden kann...
FG
Holger
den 4. Gang der großen Gruppe (8. Gang) sperren und Du bist im legalen Bereich. Für den Rest kannst Du von Daimler eine Freigabe zur Eintragung bekommen.
Die Gesamtuntersetzung ist etwas höher, als beim 406, deshalb erreichst Du trotz der erheblich größeren Reifenumfänge auch "nur" etwa 75km/h im 8. Gang, was aus mehreren Gründen lebensgefährlich und von der rechtlichen Seite keine Kleinigkeit ist. Nix OWI, sondern richtige Straftat. Im Fall der Fälle interessiert sich also nicht die Ordnungsbehörde, sondern der Staatsanwalt für Dein Fahrzeug, bei dem zur Zeit keine Betriebserlaubnis existiert. Das schreibe ich jetzt nicht, um den Zeigefinger zu erheben oder Dir den Spaß zu verderben, sondern aus Sorge um das, was aus sowas werden kann...
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...