06.12.2010, 01:15
Hallo zusammen.
MwSt.: Eine unendliche Geschichte
Aber eigentlich ganz einfach.
Wenn der Verkäufer die MwSt. ausweisen kann handelt es sich um einen Gewerbe treibenden. Ist der Käufer auch Gewerbe treibend so kann er die MwSt. auch ans Finanzamt abführen solange das mit seinem Gewerbe soweit d´acord geht.
Allerdings wird eine selbstständige Hebamme bei einem trac Kauf wohl kaum die MwSt. vom Finanzamt wieder bekommen, da die Gewerbe zu unterschiedlich sind. Es sei denn die Hebamme braucht den trac als Dienstfahrzeug im Gebirge, aber dass wird wohl kaum vorkommen...
Kauft ein Hobby trac Fanatiker (wie ich) einen trac von einem Gewerbe treibenden ist das schonmal schön, denn gesetzlich ist der Gewerbe treibende zu einem Jahr Gewährleistung verpflichtet. GESETZLICH (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) egal, was im Kaufvertrag steht, es sei denn der trac ist als defekt "Schrott" ausgewiesen. Also als Privatmann immer Obacht geben und sich freuen, wenn die Maschine nicht als "defekt" oder "Bastlerfahrzeug" ausgewiesen wird. Die ersten 6 Monate ist dann eigentlich immerd er Verkäufer in der Pflicht.
Aber das ist wiederum das Thema Sachmangelhaftung und darüber füllen sich mitlerweile Bücher bei den Gesetzgebern.
Harter Tobac...
MfG
Andre
MwSt.: Eine unendliche Geschichte
Aber eigentlich ganz einfach.
Wenn der Verkäufer die MwSt. ausweisen kann handelt es sich um einen Gewerbe treibenden. Ist der Käufer auch Gewerbe treibend so kann er die MwSt. auch ans Finanzamt abführen solange das mit seinem Gewerbe soweit d´acord geht.
Allerdings wird eine selbstständige Hebamme bei einem trac Kauf wohl kaum die MwSt. vom Finanzamt wieder bekommen, da die Gewerbe zu unterschiedlich sind. Es sei denn die Hebamme braucht den trac als Dienstfahrzeug im Gebirge, aber dass wird wohl kaum vorkommen...
Kauft ein Hobby trac Fanatiker (wie ich) einen trac von einem Gewerbe treibenden ist das schonmal schön, denn gesetzlich ist der Gewerbe treibende zu einem Jahr Gewährleistung verpflichtet. GESETZLICH (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) egal, was im Kaufvertrag steht, es sei denn der trac ist als defekt "Schrott" ausgewiesen. Also als Privatmann immer Obacht geben und sich freuen, wenn die Maschine nicht als "defekt" oder "Bastlerfahrzeug" ausgewiesen wird. Die ersten 6 Monate ist dann eigentlich immerd er Verkäufer in der Pflicht.
Aber das ist wiederum das Thema Sachmangelhaftung und darüber füllen sich mitlerweile Bücher bei den Gesetzgebern.
Harter Tobac...
MfG
Andre