Hallo Christoph,
das habe ich jetzt schon mehrfach gehört, dass manche NE-LW glauben, sie dürften nur "begrenzt" Schlepper mit grünem Kennzeichen betreiben. Bisher ist mir aber dazu nie ein entsprechender Gesetzestext untergekommen.
Wenn ich ein lof-Betrieb bin, darf ich so viele Schlepper betreiben, wie ich will, das geht niemanden auch nur das geringste an, kein Finanzamt und sonst auch niemanden. Ich darf allerdings nur lof-Tätigkeiten mit den Fahrzeugen durchführen.
Wenn Du mit Deinem Schlepper Nicht-lof-Tätigkeiten machen willst, kommst Du um das schwarze Kennzeichen nicht drumrum, auch nicht für Deinen Holztransport. Einen alten lof-Hänger aber mit schwarzem Kennzeichen betreiben zu wollen, hat Folgen. Die Zulassungsbefreiung bis 25km/h ist nämlich auch an den lof-Zweck gebunden, das heißt, wenn Du einen alten 25km/h Hänger nicht-lof nutzen willst, muss er zugelassen sein. Du kannst dann nicht einfach ein "Folgekennzeichen" anbringen...
Dazu brauchst Du die Betriebserlaubnis, die hoffentlich noch irgendwo rumliegt, eine Vollabnahme des Hängers und anschließend muss das Ding zugelassen werden. Abhängig noch von der zGM des Hängers kommen da auch noch weitere unangenehmen Dinge auf Dich zu, die Besteuerung ist da nur eines davon.
Alternative wäre hier die Empfehlung, einen alten BW-Einachsanhänger zu erwerben, dessen Zulassung wesentlich problemloser sein dürfte und diesen darfst Du dann auch bis 80km/h fahren.
So einen beispielsweise:
Bild aus: http://www.military-vehicles.de/fahrzeuge.html
...was allerdings für die Besitzer der aktuellen Führerscheine wieder ein Problem werden könnte...
FG
Holger
das habe ich jetzt schon mehrfach gehört, dass manche NE-LW glauben, sie dürften nur "begrenzt" Schlepper mit grünem Kennzeichen betreiben. Bisher ist mir aber dazu nie ein entsprechender Gesetzestext untergekommen.
Wenn ich ein lof-Betrieb bin, darf ich so viele Schlepper betreiben, wie ich will, das geht niemanden auch nur das geringste an, kein Finanzamt und sonst auch niemanden. Ich darf allerdings nur lof-Tätigkeiten mit den Fahrzeugen durchführen.
Wenn Du mit Deinem Schlepper Nicht-lof-Tätigkeiten machen willst, kommst Du um das schwarze Kennzeichen nicht drumrum, auch nicht für Deinen Holztransport. Einen alten lof-Hänger aber mit schwarzem Kennzeichen betreiben zu wollen, hat Folgen. Die Zulassungsbefreiung bis 25km/h ist nämlich auch an den lof-Zweck gebunden, das heißt, wenn Du einen alten 25km/h Hänger nicht-lof nutzen willst, muss er zugelassen sein. Du kannst dann nicht einfach ein "Folgekennzeichen" anbringen...
Dazu brauchst Du die Betriebserlaubnis, die hoffentlich noch irgendwo rumliegt, eine Vollabnahme des Hängers und anschließend muss das Ding zugelassen werden. Abhängig noch von der zGM des Hängers kommen da auch noch weitere unangenehmen Dinge auf Dich zu, die Besteuerung ist da nur eines davon.
Alternative wäre hier die Empfehlung, einen alten BW-Einachsanhänger zu erwerben, dessen Zulassung wesentlich problemloser sein dürfte und diesen darfst Du dann auch bis 80km/h fahren.
So einen beispielsweise:
Bild aus: http://www.military-vehicles.de/fahrzeuge.html
...was allerdings für die Besitzer der aktuellen Führerscheine wieder ein Problem werden könnte...
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...