(01.01.2011, 23:31)schuelerlotse schrieb: ...
(01.01.2011, 16:29)holgi63 schrieb: Streng genommen ist sogar der Holztransport eines Landwirtes, der das Brennholz irgendwo kauft und für den eigenen Heizbedarf zu sich nach Hause holt, keine lof-Tätigkeit, was aber in der Praxis schwer nachzuweisen ist.
Holger, hast du dazu ein aktuelles Urteil oder so? Meinem Kenntnisstand nach ist dieser Umstand nach wie vor LoF-Bestandteil, weil es dem Betrieb in irgendeiner Art und Weise dient (ebenso wie das Fahren vom Baumarkt zum Betrieb).
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Hallo Sascha,
dazu braucht es kein Urteil, das ist so. Die Steuerbefreiung der lof-Transporte ist ein finanz- und steuerrechtlicher Aspekt. Und von dieser Seite her kannst Du Dich der richtigen Antwort auch nähern:
Das Heizen Deiner Wohnung ist, wenn das Holz nicht aus Deinem Wald kommt, steuerrechtlich kein lof-Sachverhalt, wenn es so wäre, würde die Art des Brennstoffes keine Rolle spielen und Du müsstest auch andere Heizmittel als Betriebsausgabe steuerrechtlich geltend machen können.
Würdest Du das fremd eingekaufte Holz brauchen, um damit Deinen Schweinestall zu heizen, wäre der Transport des Holzes wieder lof, nicht aber, wenn Du Dein Wohnhaus damit heizt. Für den Schweinestall kannst Du aber auch alle anderen Heizmittel als ldw. Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Du kannst aber Kosten in Verbindung mit Deiner Wohnung nicht steuerlich als ldw. Ausgaben geltend machen.
Sehr theoretisch wäre es evtl. noch möglich, die Kosten für die Heizung Deines ausschließlich für den lof-Betrieb genutzten Büros geltend zu machen, dann wäre es aber auch wieder egal, ob Du Heizöl oder Brennholz geltend machst.
Für Deine Privatwohnung jedoch kannst Du kein Heizöl, also auch kein Holz, das nicht aus dem ldw. Betrieb stammt, als Betriebsausgabe geltend machen, damit ist auch der Transport, welcher damit in Verbindung steht, kein lof-Transport.
Genauso darfst Du lof zum Baumarkt fahren, um Bretter für die Instandsetzung des Schweinestalles zu holen, reparierst Du damit aber Dein eigenes Schlafzimmer, ist es kein lof und - wie Michi richtig schreibt - darfst Du noch nicht mal mit dem T-Führerschein vorfahren.
Allerdings wird bei ldw. Familienbetrieben in solchen Fällen seitens der Behörden in der Regel noch immer kein Vorgang draus gemacht, da die Nachweisführung umständlich und schwierig ist und der "Nutzen" gering. Gerade im konkret von Dir angesprochenen Fall dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass dieser von einem Polizisten im Fall einer Kontrolle aufgedröselt wird...
Die Einsatzzweckbindung ist ein komplexes Thema - siehe auch die schon angesprochene Biogas-Problematik der Substrat-Transporte, einmal zur einmal von der Anlage, mit ein wenig logischer Überlegung aber in den meisten Fällen richtig aufzulösen, wenn ein konkreter Fall vorliegt.
Wie oben schon geschrieben, ist ja auch die Wahrscheinlichkeit - und das Ergebnis - einer Kontrolle nicht unbedingt von der tatsächlichen Gesetzeslage abhängig, sondern von "Hilfskonstrukten", die die Polizisten als Regeln vorgegeben bekommen: "Schwarze Nummer Zugfahrzeug + Grüne Nummer Anhänger = da ist was faul!"
Es ist nicht einmal auszuschließen, dass Polizisten in ihrer Einschätzung eines vorliegenden Falles daneben liegen, aber andererseits schwierig, mit einem solchen diskutieren zu wollen, wenn er nicht mit sich reden lässt...
...was wäre zum Beispiel mit dieser Regel, würde mich einer anhalten, wenn ich mein Heu mit einem Schlepper meines Hobbynachbarn mit schwarzer Nummer und meinen Anhängern mit grüner Nummer einfahren würde...?
Es bleibt spannend.
FG
Holger
...wenn dann der Hobbyschlepper des Nachbarn keinen Überschlagschutz hat - was er mit schwarzer Nummer nicht braucht - habe ich das nächste Problem...
Vielleicht ist Euch auch aufgefallen, dass zugelassene Vorführschlepper, die dem Hersteller oder A-Händlern gehören, keine grüne Nummer mehr haben! Trotzdem darf ich mit ihnen pflügen oder mein Getreide transportieren...
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...