07.08.2011, 21:29
Hmm, lt TÜV nicht erlaubt, da es ein unzulässiger Eingriff in tragende Fzg-Bauteile ist...
Die Rahmenbelastung hast du hauptsächlich, wenn du auf der Straße unterwegs bist und bsp-weise schräg durch Rinnen, Senken etc fährst. Da hast du keine Stützen, aber das komplette Krangewicht.
Mir persönlich wärs (unabhängig vom TÜV-Heini) schon allein um der Gefahr eines evtl. Rahmenschadens zu schade um den Trac, da braucht noch nicht mal was passiert sein (z.B. Unfall, ...). Aber ich will dir hier nicht querfahren, du weist selber, was du tust. Ich denke mir halt, warum soll ich die Gefahr eingehen und einen evtl. Rahmenschaden provozieren, wenns ja konstruktiv auch ohne besonderen Aufwand anders geht.
Ich hoff jedenfalls, daß dein Fzg-Rahmen stabil genug ist.
Gruß Cliff
Die Rahmenbelastung hast du hauptsächlich, wenn du auf der Straße unterwegs bist und bsp-weise schräg durch Rinnen, Senken etc fährst. Da hast du keine Stützen, aber das komplette Krangewicht.
Mir persönlich wärs (unabhängig vom TÜV-Heini) schon allein um der Gefahr eines evtl. Rahmenschadens zu schade um den Trac, da braucht noch nicht mal was passiert sein (z.B. Unfall, ...). Aber ich will dir hier nicht querfahren, du weist selber, was du tust. Ich denke mir halt, warum soll ich die Gefahr eingehen und einen evtl. Rahmenschaden provozieren, wenns ja konstruktiv auch ohne besonderen Aufwand anders geht.
Ich hoff jedenfalls, daß dein Fzg-Rahmen stabil genug ist.
Gruß Cliff
Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???