29.09.2011, 08:50
(28.09.2011, 17:24)spl-bua schrieb:(26.09.2011, 21:15)Cliffde schrieb: @ Marcus
Es ist ja bekannt, daß z.B. ein Kugelkopf für PKW-Anhänger in der Ackerschiene nicht erlaubt ist, an einem fest am Rahmen verbundenen Teil schon. Auch wenn di Ackerschiene verdrehgesichert ist
Hallo Cliff,
da muss ich dir widersprechen.
Es besteht die Möglichkeit sich eine entsprechende Zulassung vom Hersteller ausstellen zu lassen.
Das wollte ich auch für meinen Trac,-nur die Auflagen waren mir zu Aufwendig.
MFG
Berni
Sehr richtig. Du widersprichst mir nicht, du bestätigst mich! Nach der Gesetzeslage geht das nur mit zugelassenen Teilen, genau wie ich sagte. Entweder vom Hersteller ausgestellt oder mit Selbstbauteilen zum TÜV fahren. Und bei den Teilen vom Hersteller läufts genauso: Willst du eine Bescheinigung geht der Hersteller mit dem Teil zum TÜV und stellts dir in Rechnung. Mit entsprechendem Aufwand (wie du mir bestätigst) kann man auch einiges eintragen lassen. Beschreib doch mal warum du es dann nicht gemacht hast. Wie waren deine Auflagen bzw. hast du nach der Preisauskunft schon aufgegeben?
Gruß Cliff
Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???