Also ich habe mich jetzt mit sämtlichen Behörden über das Thema unterhalten.
Fakt ist, dass bis zum 11.05.2012 der Panseninhalt unter Einhaltung der Düngeverordnung unbehandelt auf den Acker gestreut werden durfte.
Nach neuer Bioabfallverordnung dürfen Panseninhalte nur noch behandelt- d.h. entweder vergärt oder kompostiert auf den Acker ausgebracht werden.
Der "Abfall" fällt zwar unter Kat.3-Material, hat aber definitiv nichts mit der Einstufung als Schlachtabfall etc. zu tun.
Jeder Schlachthof braucht natürlich einen Verwertungsnachweis, da dieser Abfall ja aus einem Verarbeitenden Betrieb stammt.
Fakt ist, dass bis zum 11.05.2012 der Panseninhalt unter Einhaltung der Düngeverordnung unbehandelt auf den Acker gestreut werden durfte.
Nach neuer Bioabfallverordnung dürfen Panseninhalte nur noch behandelt- d.h. entweder vergärt oder kompostiert auf den Acker ausgebracht werden.
Der "Abfall" fällt zwar unter Kat.3-Material, hat aber definitiv nichts mit der Einstufung als Schlachtabfall etc. zu tun.
Jeder Schlachthof braucht natürlich einen Verwertungsnachweis, da dieser Abfall ja aus einem Verarbeitenden Betrieb stammt.
"Geht nicht" gibts nicht!