29.04.2010, 08:06
Hallo,
Typtreffen und Traditionsveranstaltungen jaein.
Karnevalswagen - lass besser bleiben. Machst dich damit unnötig unglücklich. Frag mal einfach bei deinem Finanzamt nach - erster Verstoß is Steuerhinterziehung.
Dümmlicher ist das mit dem Schein - das ist sehr eindeutig. Der T-Schein gilt lediglich für rein landwirtschaftliche Verwendung - also nix Fasching, nix Kirchweih, nix außerhalb von Acker, Wald, Gründland, Hof - noch nicht mal Bulldogtreffen (für Nordlichter: Traktor-Treffen). Gibt da noch ein paar recht hässliche weitere Fußangeln - erkundigt euch genau und laßt es euch schriftlich geben wenn ihr von jemandem ne Zusage kriegt! Bei uns in der Gegend gab es letztes Jahr nen hässlichen Unfall bei einer Kirchweih mit mehreren teils schwer Verletzten, der Dumme is der Fahrer! Die Ausnahme der Faschingsumzüge kommt von Unfällen bei selbigen, sind offenbar mal u.a. Kinder unter die rollenden Wagen den Kamellen hinterher gelaufen. Mit T-Schein ist das dann Fahren ohne Führerschein. Und danach haben die Grünen sogar schon auf Bulldogtreffen hier in der Gegend kontrolliert!
Sorry, aber EU machts möglich - teure Führerschein die für nix taugen!
mfG
Axel
Zitat:Brauchtumsveranstaltungen daf man fahren!! Ist so eine Ausnahmeregelung.ja - aaaabeeeäää,
Typtreffen und Traditionsveranstaltungen jaein.
Karnevalswagen - lass besser bleiben. Machst dich damit unnötig unglücklich. Frag mal einfach bei deinem Finanzamt nach - erster Verstoß is Steuerhinterziehung.
Zitat:Auszug aus KraftStG§3 - Ausnahmen von der Besteuerung:Gilt also als Volksbelustigung und is damit nicht drin. Das wäre erst mal dümmlich und wird kaum jemand ahnden, solang kein Anzeigefinger rumläuft. Andernfalls hängt immer gleich die Drohung der Entziehung der grünen Nummer im Raum - auf Dauer.
Die Fahrt zu einer rein landwirtschaftlichen Ausstellung mit einer Zugmaschine ist begünstigte Verwendung im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Bei Veranstaltungen, die auch nichtlandwirtschaftliche Zwecke verfolgen (Jahrmärkte, Volksbelustigungen), ist jedoch eine Steuerbefreiung nicht möglich (Erlass FinMin Brandenburg vom 5.9.1994 a.a.O.)
Dümmlicher ist das mit dem Schein - das ist sehr eindeutig. Der T-Schein gilt lediglich für rein landwirtschaftliche Verwendung - also nix Fasching, nix Kirchweih, nix außerhalb von Acker, Wald, Gründland, Hof - noch nicht mal Bulldogtreffen (für Nordlichter: Traktor-Treffen). Gibt da noch ein paar recht hässliche weitere Fußangeln - erkundigt euch genau und laßt es euch schriftlich geben wenn ihr von jemandem ne Zusage kriegt! Bei uns in der Gegend gab es letztes Jahr nen hässlichen Unfall bei einer Kirchweih mit mehreren teils schwer Verletzten, der Dumme is der Fahrer! Die Ausnahme der Faschingsumzüge kommt von Unfällen bei selbigen, sind offenbar mal u.a. Kinder unter die rollenden Wagen den Kamellen hinterher gelaufen. Mit T-Schein ist das dann Fahren ohne Führerschein. Und danach haben die Grünen sogar schon auf Bulldogtreffen hier in der Gegend kontrolliert!
Sorry, aber EU machts möglich - teure Führerschein die für nix taugen!
mfG
Axel