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27.01.2013, 22:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2013, 22:32 von
Hartmut.)
habe einen bauwagen gekauft wie muss ich das ding anmelden oder so.
Habe schwarzes kennzeichen. Aufm oldtimer und noch nen schwarzes für meinen kleinen hänger darf ich jetzt das kennzeichen einfach anhängen???
Und noch was mein schlepper läuft ja net schneller als 30km/h. Ist ja auch net schneller eingetragen. 25km/h hänger sind ja dan frei. Oder? Habe auch noch ein schwarzes folgkennzeichen. Des ich dranschrauben könnte. Wiest ihr weiter???
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Hallo,
Soviel ich weiss sind Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zulassungsfrei. Wenn sie zum Transport von landwirtschaftlichen Gütern benutzt werden dann auch TÜV frei. Wenn sie jedoch nicht landwirtschaftlich genutzt werden dann muss eine ABE vorhanden sein und sie müssen alle zwei Jahre zum TÜV.
Ich meine das man dann mit einem folgekennzeichen fahren darf. Aber das würde ich mit den netten Herren vom TÜV oder der zulassungsbehörde abklähren. Auch wie es mit der Versicherung aussieht.
Auch ist darauf zu achten mit welcher Fahrerlaubnis dieses Gespann zu führen ist.
Gruß
Ulli
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Hallo zusammen,
wie immer ist das Thema der Zulassung ein wenig komplexer.
Zulassungsfrei sind Anhänger bis 25 km/h, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Nur für diese gibt es ein Folgekennzeichen und zwar in grün. Ein schwarzes Folgekennzeichen ist in den entsprechenden Gesetzen nicht vorgesehen.
Alle anderen Anhänger benötigen eine eigene Zulassung mit der Folge eines eigenen Kennzeichens und des regelmäßigen TÜV-Besuchs. Damit ist dann auch die Versicherungsfrage geklärt. Idealerweise würde man daher mal bei der örtlichen Zulassungsstelle und beim TÜV vorbeigehen, um die konkreten Anforderungen bezüglich des in Rede stehenden Bauwagens abzustimmen. Dabei gehe ich davon aus, daß für den Bauwagen wohl keine Papiere vorliegen. Sollte es aber der Fall sein, ist es natürlich viel einfacher.
Meines Wissens nach dürfen Schlepper mit Oldtimerzulassung nicht als Zugmaschine eingesetzt werden.
Die Frage bezüglich des Führerscheins richtet sich wohl vor allem nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges und dem Alter des Fahrers.
Gruß Dirk
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Also bei uns im Tiefbau ziehen wir alle Bauwagen mit unseren LKWs weil die Bauwagen 25 km/h haben und somit durch das ziehende Fahrzeug versichert !
Das gilt für alle Bauwagen bis 25 km/h.
Auch in Gewerbebetrieben etc.
Gruss Michel
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Hallo zusammen,
http://www.amicars.de/par18StVZO.html
Hier steht alles! Sauber beschrieben
Grüße
Volker
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Danke für die Info
Volker
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