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02.09.2013, 19:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2013, 20:18 von
Hartmut.)
Hallo zusammen,
weiß hier vielleicht jemand bescheid ob man eine Lagerhalle für Holz auf einem Acker bauen darf??
Danke schon mal
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Hallo Robin,
grundsätzlich mal nein!,-außer du bist ein Land-oder Forstwirtschaftlicher Betrieb.
MFG
Berni
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Und wie groß darf Dan so eine Halle sein?
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Hallo Robin,
an deiner stelle würde ich mich erst mal an die Bau(verhinderungs) Behörde in deinem Landkreis wenden.
Am Besten mit Lageplan und Skizze hinfahren und fragen ob so eine Halle Genehmigung´s FÄHIG ist.
Wenn Ja, dann wirst du sicherlich eine Baugenehmigung Beantragen müssen (Statik, Lageplan, Zeichnung, Einmessen ....)
In einigen Landkreisen darf man aber auch Wetterschutzhallen als Landwirt / Forstwirt ohne Genehmigung bauen.
Guckst du hier mal zur Info
http://data.tepe-systemhallen.de/epaper/...index.html
Gruß Thorsten
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Hallo Thorsten, hallo Kollegen,
vielen Dank für die Info bezüglich der Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreien Gebäude. Ich wäre nächste Woche sonst mit einem Bauvorhaben von 110 qm Grundfläche zur UBB gegangen. Jetzt sind es nur noch 99 qm!!
VG aus dem Saarland
Tim
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Moin zusammen,
eigentlich sind es zwei Fragen, die hier im Raum stehen:
- Darf ich überhaupt bauen?
- Kann ich genehmigungsfrei bauen?
Vor einer richtigen Beantwortung dieser Frage sind folgende Punkte zu klären:
- In welchem Bundesland ist das Bauvorhaben geplant?
- Wo liegt der Acker, also Flächennutzungsplan und ggf. Bebauungsplan?
- Wer baut und nutzt (Land- und Forstwirt)?
- Erfolgt die Einlagerung vorübergehend und zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken?
Bevor ich zum Bauamt gehen würde, würde ich zunächst einmal mich nach der Maßgabe der vorgenannten Fragen kundig machen. Schließlich kann ich so meine Planungen den Rahmenbedingungen anpassen. Möglicherweise ergibt sich ja bereits daraus eine Genehmigungsfreiheit. Nur wer die Behörden fragt, kann eine nicht gewünschte Antwort erhalten.
Gruß Dirk