Oldtimer Zulassung, endlich dreißig!
#16

Kleine Korrektur, Carsten:
Nicht ich habe diesen Schrieb vom ADAC erhalten, sondern der Schreiberling im Oldtimerforum.
Ansonsten halte ich den Betrieb eines H-Schleppers im Lohneinsatz tatsächlich auch für problematisch (siehe Lkw). Da sind die entsprechenden Bestimmungen mal wieder völlig unausgegoren und schwammig.
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#17

Hallo,

Carsten hatte mich hierzu bereits einmal angeschrieben, leider konnte ich hierzu aber keine verbindliche Antwort geben. Mein Bauchgefühl war aber schon richtig.

Nach Rücksprache mit der Fortbildungsstätte der Landespolizei S-H konnte ich jetzt klären, was Reinhard über den ADAC schon in Erfahrung bringen konnte:

DER GEWERBLICHE EINSATZ MIT FAHRZEUGEN, DIE ÜBER EIN H-KENNZEICHEN VERFÜGEN, IST ERLAUBT UND UNTERLIEGT KEINER EINSCHRÄNKUNG IN SACHEN STEUERRECHT!!!

--> hierbei geht es jetzt nur um das Problem, dass das Fahrzeug "steuerermäßigt" ist

Es gibt in keinem Gesetzestext eine schriftliche Einschränkung zur Nutzung.


Unabhängig davon bleiben aber sämliche andere Vorschriften, die da anfallen können.
Versicherung, u.U. Fahrpersonalrecht, pp

Ach ja, Casten: Wie das Gespann bewertet wird, hängt ja in erster Linie von der Eintragung in den Fahrzeugpapieren ab.
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#18

Danke für die Rückmeldung, Sascha - wieder was dazu gelernt.
Ich fühle mich richtig "upgedated".Big Grin
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#19

Moin zusammen, bitte verlasst Euch nicht auf mündliche Auskünfte von "irgendwelchen" Stellen. Wenn es tatsächlich mal Probleme gibt, wird sich erstens niemand daran erinnern bzw. kann/darf gar keine verbindlichen Auskünfte geben.
Es bedarf übrigens gar keiner Vorschrift, die sagt, saß ein Trac mit H-Kennzeichen nicht zu lof-Zwecken bzw. gewerblich eingesetzt werden darf. Denn Voraussetzung für die Erteilung eines H-Kennzeichens ist, daß der Trac ein Oldtimer ist, siehe § 9 Abs.1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). In dieser Verordnung wird in § 2 Ziffer 22 ein Oldtimer definiert: "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;". Der Zweck eines Oldtimers ist also die Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, also nicht lof oder Gewerbe. Glücklicherweise wird das i.d.R. weit ausgelegt. Sicher ist ein Trac-Treffen mit Häckseln noch der Verordnung entsprechend. (Dann stellt sich allerdings die Frage, ob es mit grünem Kennzeichen geht.)Das Mitfahren in der Häckselkette eines LU sicher nicht. Weiterhin wird auch immer wieder von Ausnahmen berichtet. Die Gerichtsentscheidungen, die ich fand, haben sich jedoch nur indirekt mit der vorliegenden Problematik beschäftigt.
Natürlich kann jeder vorgehen wie er will und ich bin überzeugt, es wird in 99,9% der Fälle gut gehen. Keiner sage jedoch hinterher, er habe es nicht gewusst oder habe sich auf die Aussage von xy verlassen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Gruß Dirk
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#20
RTRAC05 

seit einiger Zeit schlage ich mich auch mit dem Gedanken herum meinen Trac auch mit einem H Kennzeichen zu versehen. Ich finde es prima das zu diesem Thema soviel in kürzester Zeit zusammen gekommen ist. Das erleichtert doch wesendlich die weiteren Schritte die ich zu tun habe. Dazu mal ein Dank an die Mittglieder die sich so toll um die Beiträge im Forum kümmern

exclamation Trac fahren makes the difference exclamation
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#21

Dirk, hier handelt es sich keineswegs um "mündliche Auskünfte von "irgendwelchen" Stellen. Wenn u.A. der ADAC auf seiner HP solche Aussagen veröffentlicht, kannst du ziemlich sein, dass sie von der Rechtsabteilung sanktioniert sind.
Gruß
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#22

Servus,

so lange der Schlepper mit H-Kennzeichen für einen landwirtschaftlichen Zweck bewegt wird dürfte auch der Führerschein der Klasse T gelten. Definition laut Bundesministerium für Klasse T:

•Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
•selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


So lange der Schlepper also für die Landwirtschaft eingesetzt wird ist mit Klasse T (Führerscheintechnisch) alles gut. Versicherung ist natürlich wieder ein anderes Thema.

Gruß Andreas

U1400, U1500 --> die Arbeit geht nicht aus!
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#23

Zu meinem Erlebnis bei der Zulassungsstelle (siehe S. 1) kann ich eine aktuelle Posse hinzufügen:
Ein Freund hat sich vorige Woche in Holland einen über 30 Jahre alten Schlüter angesehen und wollte ihn möglicherweise kaufen. Der Schlepper war in Holland nie zugelassen worden (braucht er auch nicht), einen Fz.-Brief gab's nicht.
Vor Vertragsabschluss hat er aber vorsichtshalber beim hiesigen TÜV angerufen. Der machte keine Probleme: Schlepper vorführen, Daten aus Flensburg abrufen, Vollabnahme und gut ist. Mit der Abnahme zur Zulassungsstelle und mit neuem Brief zulassen.
Dann der Anruf bei der Zulassungsstelle: da mein Freund keinen Nachweis habe, dass der Schlepper schon mal für den Verkehr zugelassen war, handelt es sich um eine Erstzulassung. Damit müsse der Schlepper sämtliche heutigen Zulassungsvoraussetzungen (Abgas, Lärm, Sicherheit) erfüllen, die er aber eben nicht bieten kann. H-Kz ist sowieso ausgeschlossen, da keine 30 Jahre alt seit Erstzulassung.
Demzufolge musste er auf den Kauf verzichten, weil keine Zulassung gesichert war.
Ich kann nur raten, vor dem Kauf eines bisher nicht zugelassenen Oldtimers die Zulassungsmöglichkeiten genauestens zu prüfen.
Gruß
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#24

...das heißt im Umkehrschluß: Wer einen Schlepper kauft (hier oder im Ausland), ihn zulassen will, dann muß der Schlepper hier, oder im Ausland schon mal zugelassen gewesen sein! Wenn von hier u. keine Papiere dabei -> Anruf/Anschreiben ans KBA! Wenn aus dem Ausland, dann müssen dementsprechende Papiere (mit Eintragung EZ) dabei sein, sonst hier keine (Wieder-)Zulassung, weder regulär, noch als Oldtimer! Korrekt?Shy

greetzWink
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#25

Moin,
ich hatte das Problem bei meinem Eicher, der lief in seinem ersten Leben in einer Gärtnerei und war nie Zugelassen.
da ich den Original Pappbrief (ohne eingetragenen Halter) nicht entwerten wollte
(ecke abschneiden), habe ich ihn verloren Big Grin

hier ist eine Schöne Beschreibung http://www.motor-talk.de/forum/h-kennzei...99287.html

Zitat:

Vorsicht! Wenn der Wagen noch nie zugelassen wurde, dann wird es mit einer Erstzulassung (ÜBERHAUPT!!!) schwierig.

Wenn Du den Wagen jetzt erstmals zum Straßenverkehr zulassen wolltest, dann müsste der Wagen alle heutzutage geltenden Normen und Vorschriften erfüllen!!!! Technisch und allein schon von den Abgaswerten unmöglich!! Das heißt, offiziell ist der Wagen nur noch was fürs Museum oder als Teilelager. *furchtbarer Gedanke*

Es gibt aber eine Möglichkeit! (die einzige...?)
Du gehst einfach in der Annahme, dass der Wagen schon einmal zugelassen war. (nachvollziehen kann das keiner mehr) Anhand der Fahrgestellnummer kannst Du mit entsprechenenden Typ-Referenten des entsprechenden Marken-Clubs meist sogar die Produktionswoche herausfinden.

Mit diesen Daten, und einer Eidesstattlichen Erklärung, dass der Fahrzeugbrief dieses Fahrzeugs nicht auffindbar ist (Wasja nicht gelogen ist... Er ist ja nicht auffindbar. ) ,
stellst Du beim KBA www.KBA.de mittels eines Form-Vordrucks einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!
Das KBA prüft nun ob der Wagen als Gestohlen oder verschrottet gemeldet ist... Da der Wagen aber Deiner Auskunft nach, noch nie zugelassen war, dürfte beim KBA auch nichts vorliegen...

Du bekommst dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gültigkeit 4 Wochen, ab Auststellungsdatum) Mit dieser gehst Du dann zur Zulassungstelle und stellst dort den Antrag auf einen "neuen" Brief. Die Zulassungsstelle leitet den Brief dann an die entsprechende TÜV-Stelle weiter. Dort musst Du dann das Fahrzeug vorführen und eine Vollabnahme ggf, mit H-Kennzeichen machen lassen.
Anschließend tarperst Du dann wieder zur Zulassungsstelle; legst den "neuen" Brief vor und lässt den Wagen ganz normal zu.

Weitere Vorsicht ist geboten bei der Zulassung mit H-Kennzeichen...

Lässt sich der genaue Bauzeitraum nicht herausfinden, dann geht die Zulassungsstelle in den meisten Fällen davon aus, dass ein Fahrzeug, nach dem 30.06.XXXX zugelassen wurde. !!


Diese Infos kannst Du übrigens auch in einer älteren Ausgabe der Oldtimermarkt nachlesen (müsste irgendwann Mitte 2001 gewesen sein... frag mal bei www.oldtimer.de im Forum nach)

Ich übernehme für diese Tipps keine Verantwortung und garantiere für GARNIX! Weiter weise ich darauf hin, dass diese Vorgehensweise natülich etwas parallel zur Legalität ist.
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#26

(19.12.2013, 13:10)Brüllrohr67 schrieb:  ...das heißt im Umkehrschluß: Wer einen Schlepper kauft (hier oder im Ausland), ihn zulassen will, dann muß der Schlepper hier, oder im Ausland schon mal zugelassen gewesen sein! Wenn von hier u. keine Papiere dabei -> Anruf/Anschreiben ans KBA! Wenn aus dem Ausland, dann müssen dementsprechende Papiere (mit Eintragung EZ) dabei sein, sonst hier keine (Wieder-)Zulassung, weder regulär, noch als Oldtimer! Korrekt?Shy
greetzWink
Korrekt, Thorsten, jedenfalls für die hiesige Zulassungsstelle.
Aber: andere Länder, andere Sitten.
Ein Bekannter hat vor einem halben Jahr in Bayern einen restaurierten Lanz gekauft, mit Papieren und Kaufvertrag, aber ohne Nachweis einer Zulassung. Die hiesige Zulassungsstelle machte den Terz wie oben beschrieben=keine Zulassung.
Er wandte sich an den Verkäufer, ob der noch irgendwelche Unterlagen oder Infos habe über Vorbesitzer, Zulassungen o.Ä..
Nein, habe er nicht. Aber wenn er ihm die Papiere noch mal zurückschicke, lasse er den Lanz bei sich zu, schicke die Zulassungspapiere zurück und der Käufer brauche dann nur noch das Datum im Kaufvertrag zu korrigieren (auf ein Datum nach der Zulassung) und den Lanz hier auf seinen Namen umzumelden.
Genau so ist es gelaufen. Der Verkäufer hatte in Bayern kein Problem, den Lanz anzumelden. Er tuckert jetzt hier fröhlich mit H-Kz durch die Gegend.
Gruß
Reinhard

Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.
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#27

(20.12.2013, 13:21)ekke schrieb:  Aber wenn er ihm die Papiere noch mal zurückschicke, lasse er den Lanz bei sich zu, schicke die Zulassungspapiere zurück

Riskantes Unterfangen! Denn wer die Papiere besitzt, ist rechtlich auch der Besitzer...Rolleyes

greetzWink
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#28

In dem Fall stimmte die Chemie, außerdem hatte mein Bekannter ja noch den gültigen Kaufvertrag.
Reinhard

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#29

Hi Leute,

ich habe einen Bescheid von der Zulassungsbehörde bekommen, dass die bisher akzeptierte Steuerbefreiung für meinen Trac entfällt. Anscheinend werden diese Befreiungen seit kürzem deutlich enger gehalten und bei jedem Kontakt mit den Zulassungsdaten überprüft. Auch nach telefonischer Erläuterung des Einsatzes des Fahrzeugs wurde die Steuerbefreiung abgewiesen.
Ergebnis: ich soll nun über 700,- jährlich bezahlen, für eine Maschine die nicht mal 100h im Jahr läuft...
Wo ist da noch die Verhältnismäßigkeit????
Da könte ich echt... Ist wieder mal so typisch DeutschlandSad

Nun suche ich nach einer Alternative, und die H-Zulassung würde für mich perfekt passen! Die Nutzungskriterien reichen für mich voll aus, Fzg.alter passt, und das Gutachten sollte auch kein Problem sein.
Vielen Dank an alle, die hier bereits wichtige Infos und Links zusammengetragen haben!!


Jetzt die eigentliche Frage:
bei welcher Versicherung habt ihr eure Tracs mit H-Zulassung versichert?

Wichtig wäre mir eine Teilkaskoversicherung.
Mit meinem Altagsfahrzeug möchte ich nicht wechseln. Da bin ich bei der HUK und auch sehr zufrieden. Leider haben die keine Möglichkeit einen Traktor mit H-Zulassung zu versichern (hab ich schon geklärt).

Grüße Philipp
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#30

Hallo Phillip,

wenn du deinen Trac mit H-Kennzeichen zulassen möchtest, kannst du ihn entweder über eine Oldtimer Versicherung versichern (Zurich, OCC etc.) oder ganz normal als landw. Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.

Bei der Oldtimer Versicherung musst du aber bedenken, das nur Fahrten zu Treffen oder Ausfahrten zur Pflege des historischen Kulturgutes versichert sind, d.h. wenn du damit Tätigkeiten welcher Art auch immer ausführst, hast du keinen Versicherungsschutz!
Die Prämie mit 30-70 Euro im Jahr ist daher auch so günstig.

Ich habe selber einen Schlepper mit H-Kennzeichen, dieser ist aber ganz normal versichert, so kann ich machen was ich will ohne jegliche Einschränkungen! (landw. Tätigkeiten, gewerbliche Fahrten, private Nutzung etc.)
Diese Art der Versicherung kann ich nur jedem dringend empfehlen, mit den Oldtimer Tarifen setzt man sich im Falle eines Falles ganz schön in die Nesseln! (Fahren ohne Versicherungsschutz)

Gruß Christoph
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