30.11.2014, 20:14
Moin Matthias,
mit Deiner Frage wirst Du möglicherweise eine wunderbare Diskussion auslösen. Aus juristischer Sicht ist die Antwort recht einfach: Es kommt darauf an 😉. Nämlich kommt es darauf an, wer seine Ansicht über die technische Ursache beweisen kann. Dieses war jetzt die Kurzversion. Nun jedoch Spaß beiseite:
Konkretisieren wir einmal Dein Beispiel. Ein Kaufinteressent fährt beim Verkäufer das Fahrzeug zur Probe. Er testet nun nach der oben beschriebenen Methode die Synchronringe. Dabei knarscht es füchterlich. Der Kaufinteressent sagt nun, da das Getriebe wohl nicht in Ordnung ist, kaufe ich das Fahrzeug nicht. Der Verkäufer sagt dagegen, lieber Interessent, Du hast gerade das Getriebe geschrottet. Da Du den Getriebeschaden verursacht hast, hast Du mir Schadenersatz zu leisten.
Der Verkäufer macht demnach dem Kaufinteressenten gegenüber Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten für das Getriebe geltend. Dazu muß der Verkäufer erstens beweisen, daß das Verhalten des Kaufinteressenten für den Getriebeschaden ursächlich ist. Dieser Beweis ist sicher recht schwierig zu führen. Ist dieser Beweis (wider Erwarten) gelungen, stellt sich zweitens die Frage, ob nicht der Verkäufer das Risiko der Probefahrt trägt, weil er schließlich die Probefahrt genehmigt hat. Außerdem könnte der Kaufinteressent auch sich noch damit entschuldigen, daß er behauptet, sein Verhalten sei vollkommen in Ordnung. Diese Methode sei üblich, um die Funktionalität der Synchronringe zu testen, deshalb sei ihm dieses Verhalten überhaupt nicht vorzuwerfen. Damit handele es sich vielmehr um ein allgemeines Risiko, das üblicherweise der Eigentümer zu tragen habe und dieses sei nun mal zu diesem Zeitpunkt noch der Verkäufer gewesen. Folgt man dieser Ansicht des Kaufinteressenten, die nicht ganz abwegig ist, jedoch nicht, kann der Kaufinteressent immer noch den Gegenbeweis antreten, daß sein Verhalten für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sei.
Insgesamt komme ich daher zu dem Ergebnis, daß der Verkäufer eine eher nicht so gute Position hat, da der Beweis bzgl. der Ursache des Getriebeschadens (insbesondere bei älteren Maschinen) nur schwer zu führen sein wird.
Ich freue mich auf weitere Beiträge zu diesem Thema.
Gruß Dirk
mit Deiner Frage wirst Du möglicherweise eine wunderbare Diskussion auslösen. Aus juristischer Sicht ist die Antwort recht einfach: Es kommt darauf an 😉. Nämlich kommt es darauf an, wer seine Ansicht über die technische Ursache beweisen kann. Dieses war jetzt die Kurzversion. Nun jedoch Spaß beiseite:
Konkretisieren wir einmal Dein Beispiel. Ein Kaufinteressent fährt beim Verkäufer das Fahrzeug zur Probe. Er testet nun nach der oben beschriebenen Methode die Synchronringe. Dabei knarscht es füchterlich. Der Kaufinteressent sagt nun, da das Getriebe wohl nicht in Ordnung ist, kaufe ich das Fahrzeug nicht. Der Verkäufer sagt dagegen, lieber Interessent, Du hast gerade das Getriebe geschrottet. Da Du den Getriebeschaden verursacht hast, hast Du mir Schadenersatz zu leisten.
Der Verkäufer macht demnach dem Kaufinteressenten gegenüber Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten für das Getriebe geltend. Dazu muß der Verkäufer erstens beweisen, daß das Verhalten des Kaufinteressenten für den Getriebeschaden ursächlich ist. Dieser Beweis ist sicher recht schwierig zu führen. Ist dieser Beweis (wider Erwarten) gelungen, stellt sich zweitens die Frage, ob nicht der Verkäufer das Risiko der Probefahrt trägt, weil er schließlich die Probefahrt genehmigt hat. Außerdem könnte der Kaufinteressent auch sich noch damit entschuldigen, daß er behauptet, sein Verhalten sei vollkommen in Ordnung. Diese Methode sei üblich, um die Funktionalität der Synchronringe zu testen, deshalb sei ihm dieses Verhalten überhaupt nicht vorzuwerfen. Damit handele es sich vielmehr um ein allgemeines Risiko, das üblicherweise der Eigentümer zu tragen habe und dieses sei nun mal zu diesem Zeitpunkt noch der Verkäufer gewesen. Folgt man dieser Ansicht des Kaufinteressenten, die nicht ganz abwegig ist, jedoch nicht, kann der Kaufinteressent immer noch den Gegenbeweis antreten, daß sein Verhalten für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sei.
Insgesamt komme ich daher zu dem Ergebnis, daß der Verkäufer eine eher nicht so gute Position hat, da der Beweis bzgl. der Ursache des Getriebeschadens (insbesondere bei älteren Maschinen) nur schwer zu führen sein wird.
Ich freue mich auf weitere Beiträge zu diesem Thema.
Gruß Dirk