Maut für Traktoren
#1
VTRAC16 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute morgen in Internet beim durchstöbern ist mir folgender Link ins Auge gesprungen:
https://www.agrarheute.com/management/be...uge-531695
"Ab 1. Juli 2018 wird die bestehende Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Für Traktoren ab 40 km/h kann eine Drosselung sinnvoll sein."

So wie ich das verstehe, werden alle Gepanne (Fahrzeug + Anhänger) die mit mehr als 40 Km/h und mehr als 7,5t unterwegs sind von der Maut erfasst.

Wie geht ihr mit dieser neuen Reglung um?
Habt ihr schon OnBoardUnit eingebaut ?
Lasst Ihr euren Schlepper auf 40 Km/H Drosseln?

Vielen Dank. bin auf eine Gute Diskussion gespannt
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#2

Hallo

Wenn ich zum Beispiel mit einem 50Km/h Schlepper einen 40Km/h Anhänger ziehe verringert sich die Geschwindigkeit ja des Gespanns auf 40 und ich bin dann raus, oder?

Muss nur einmal im Jahr zur Zuckerfabrik über 80km Bundesstrasse. Also berührt mich das nicht wirklich so. Wenn es regelmässiger wäre würde ich die OBU einbauen lassen anstatt zu drosseln

Grüsse Hans
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#3

Hallo,

es heißt: "bauartbedingten" Höchstgeschwindigkeit, da bist mit 40er Hänger nicht raus.

Gruß Uli

Trac 800 BJ 90 9980 Std
Trac 900 BJ 90 8300 Std
Trac 1000 BJ 88 7800 Std
Trac 1000 BJ 91 5980 Std
Trac 1100 BJ 91 10300 Std
Trac 1100 turbo BJ 90 10400 Std
Trac 1100 turbo BJ 89 10800 Std
Unimog 1600 BJ 92 9850 Std
Unimog U 400 BJ 06 10200 Std
Rigitrac SKH 120 BJ 14 540 Std
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#4

Hallo,

und wenn ich es richtig verstehe, betrifft es den gewerblichen Transport.
Somit also eher Biogasbetriebe und diejenigen, die Materialtransporte für gewerbliche Betriebe tätigen.

Die normalen Tätigkeiten rund um den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb müssten davon befreit sein (wenn ich es richtig verstanden habe).

Man sollte bei all der Bürokratie mal meinen, es gibt nichts neues mehr...
Weit gefehlt.

Grüßle
Hubert
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#5

Hallo

Zitat:Die normalen Tätigkeiten rund um den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb müssten davon befreit sein (wenn ich es richtig verstanden habe).

Irrtum wenn ich den Text am Ende richtig verstehe.

Zitat:Nach aktuellen Urteilen erscheint die bislang praktizierte Mautbefreiung für Schnellläufer nicht mehr möglich und das Bundesamt für Güterverkehr hat sich der neuen Rechtslage angeschlossen, meldet der Bayerische Bauernverband (BBV). Damit werden auch lof-Fahrzeuge von Landwirten, soweit sie mit einer "bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h" die mautpflichtigen Straßen nutzen, mautpflichtig.

Ein Lohnunternehmer wird diese Mehrkosten weitergeben, aber ein landwirtschaftlicher Betrieb wird diese Kosten leider nicht weiterleiten können.
Die Mautplicht für Schnellläufer über 40Km/h wird sich auch nachhaltig auf die Käuferentscheidung auswirken.

m.f.G.Harald
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#6

Hallo

Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist. Aber die Bundesstrassen in unserer Region (Umkreis 150km) sind gefühlt zu 70 bis 80 Prozent ohnehin Kraftfahrtstrassen oder autobahnähnlich da sind Traktoren ohnehin tabu.

Grüsse Hans
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#7

Hallo Harald,

Zitat:Zu den land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge), die bislang von der Mautpflicht befreit sind, gehören Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer 891000 bzw. 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 bzw. 872000, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt, sofern sie für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben.

Also ich interpretiere es so, dass wenn kein gewerblicher Transport, dann sind über 40km/h nach wie vor Mautfrei.

Bei Lohnunternehmern (Maschinenring) meine ich, dass diese nach wie vor von der Maut befreit sind, wenn sie im Dienste der Landwirtschaft tätig sind.

z.B. Biogas müsste meines Wissens aber zum Gewerbe zählen.

Das wird wohl wieder so ein Fall für die Rechtsverdreher ähh Rechsanwälte sein.

Grüßle
Hubert
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#8

Hallo,

Ja ein durchaus interessantes Thema aber die Maut wird ja auf folgender Gundlage fällig:

Bundesfernstraßen-Mautgesetz (BFStrMG)
[...]
Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,
1.
die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2.
deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Die Ausnahme unter Satz 2
[...]
landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.


Aber hier ist erstmal überhaupt die Frage nach dem Vorliegen des gewerblichen Güterverkehrs.

Und die Frage ob auch hier die nach Güterkraftverkehrsgesetz nach § 2 (1) GüKG enthaltene Ausnahme zählt.
[...] die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen
a) für eigene Zwecke,
b) für andere Betriebe dieser Art
aa) im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder
bb) im Rahmen eines Maschinenringes oder eines vergleichbaren wirtschaftlichen Zusammen-
schlusses, sofern die Beförderung innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern in der Luft- linie um den regelmäßigen Standort des Kraftfahrzeugs, den Wohnsitz oder den Sitz des Halters im Sinne des § 6 Absatz 4 Nummer 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Zug- maschinen oder Sonderfahrzeugen durchgeführt wird, die nach § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeug- steuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind,


Also was ist ein Güterverkehr?
Ich denke man kann es so abgrenzen. Immer wenn ich meine Transportkapazität gegen Geld/ auf Rechnung jemand anderem zur Verfügung stelle.

Also keine Maut:
Unter 7,5 t immer, bis 40kmh immer
wenn ich nur mit dem 50er Schlepper fahre
wenn ich mit einem angehängten Arbeitsgerät fahre
wenn ich für mich fahre

Maut
Vorraussetzungen über 7,5t und über 40kmh
Wenn ich mit einem Transportanhänger für jemand anderst fahre
(Klassisch: Baustellen!)


Aber neben der Maut ist bei gewerblichen Gütervekehr ein anderer Rattenschwanz dran, Kontrollgeräte, Lenk- und Ruhezeiten und Schlüsselzahl 95 Quali.

Das wird noch was geben... ich glaube die 40er Schlepper sind stark wieder im Kommen ?


Grüße Sebastian

Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!
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#9

Hallo,

also 40km/h sind die MB Trac ja sowieso,-also die Trifft es schon mal nicht.Cool

MFG
Berni
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#10

hallo ,
Ich möchte mich zuerst Bedanken für die Vielen Informationen von euch.

Ich befürchte das "Schrauber1962" Harald recht hat, und in Zukunft alle Gespanne über 7,5t zur Kasse gebeten werden und diese Ausnahmegenehmigung (von Hubert) ab 1.7.2018 Gestrichen wird.

Es gibt bereiche in denen Bundesstraßen wenig vorkommen bzw Schnellstraßen sind und somit uns Landwirte nicht berühren. Bei mir in der Gegend sind die Bundesstraßen Hauptverkehrsstraßen und Teilweise gibt es von der Topographie her schlichtweg keine Alternativen.
Oder sind die Feldwege von den Kommunen zum Fahrradweg missbraucht worden. Und so schmal das mit den heutigen Schlepper kein rasches vorran kommen ist. Sowie wird man von den Fahrradfahrer und Fußgänger beschimpft, wie man hier auf den "Privatwegen der Anliegergemeinschaft"(Amtsdeutsch für Wirtschaftsweg) fahren kann.

Des weiteren habe ich weiter gestöbert, Toll Collect wird auch Blaue Säulen (ähnlich wie die Grauen neuen Blitzersäulen) aufbauen, um die Bundestraßen zu überwachen.

Haben sich die Milchsammelfahrer oder Molkereien schon etwas über diese höhere Steuer gesagt?

Vielen Dank nochmals
Gruß
Christian
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#11

Guten Morgen ,
Ich habe noch eine Seite im Internet gefunden die ganz interessant ist. Auf der Seite auch die Merkblätter zu Erläuterung des BAG lesen .
Nicht alles für Landwirte interessant aber vielleicht für Gewerbetreibende .
Ein einloggen per App ist auch bei toll collect möglich .

Gruß Ralph

https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtscha.../lkw-maut/


https://www.toll-collect.de/de/toll_coll...p/app.html
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#12

Hallole,

hier mal ein Auszug darüber, dass es für LoF-Fahrzeuge über 7,5 to eine Kulanzzeit bis Januar 2019 gibt. Es wird scheinbar an einer Ausnahmeregelung gearbeitet.

Grüßle
Hubert


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#13

Hallo,
gestern gefunden:


https://www.bayerischerbauernverband.de/mautbefreiung

27.06.2018 Steuern und Recht

Keine Maut für Schnellläufer
Erfolgreicher Einsatz des Bauernverbandes
Wegen der drohenden Mautpflicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Schnellläufer) auf Bundesstraßen hat der Bauernverband sich erfolgreich für eine Änderung eingesetzt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am 27. Juni angekündigt, dass Fahrzeuge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit üblichen Beförderungen von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen auch künftig mautfrei bleiben werden – unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.

Bauernpräsident Heidl dankte dem Bundesverkehrsminister für diese wichtige Entscheidung. Scheuer hatte Heidl am Mittwochvormittag dazu telefonisch informiert. Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich im Januar 2019 beschlossen werden, auf Kulanzbasis soll die Regelung bereits ab dem 1. Juli gelten. Eine Maut für Schnellläufer wird es damit nicht geben. Dieser Erfolg war möglich dank des intensiven Austausches des Deutschen Bauernverbandes mit dem Bundesverkehrsministerium sowie dank des Einsatzes und Briefen von Bauernpräsident Walter Heidl und BBV-Generalsekretär Georg Wimmer an die bayerischen Ministerinnen Michaela Kaniber und Ilse Aigner sowie den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Heidl hatte sich an Verkehrsminister Scheuer gewandt und gebeten, „dass bis zu einer klarstellenden Gesetzesänderung auf eine Mauterhebung verzichtet wird“. Für dieses Anliegen haben sich Bauernverband, Maschinenring, Verband der Lohnunternehmer und viele Bundestagsabgeordnete der Union eingesetzt.

Gruß Bernhard
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